Neues BEG-Infoblatt: Diese Förderregeln gelten nun für Wärmepumpen

Seit dem 16. September 2026 gilt ein neues Infoblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) konkretisiert darin fünf zentrale Regeln für Förderanträge bei Wärmepumpen. SHK-Betriebe sollten diese Details bei jedem Förderantrag ab sofort berücksichtigen.
Was ändert das neue BEG-Infoblatt für Wärmepumpen-Förderanträge?
Das Infoblatt Version 11.0 des Bundesverbands Wärmepumpe konkretisiert seit dem 16. September 2026 fünf Detailregeln der BEG, die SHK-Betriebe bei Wärmepumpen-Projekten direkt betreffen (Bundesverband Wärmepumpe, 2026a). Die Klarstellungen bauen auf der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 auf – ausführlich beschrieben im Artikel „BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung“ – und ändern selbst keine Fördersätze. Stattdessen legen sie fest, wie einzelne Voraussetzungen in der Praxis nachzuweisen und auszulegen sind:
- die neue Pflicht zum intelligenten Messsystem,
- eine Grenze bei der Austauschförderung für Bestandsanlagen,
- eine Wartefrist beim Kombinationsverbot,
- die Behandlung von Wärmenetzgebieten und
- die Förderung von Übergangsheizungen.
Warum wird ein intelligentes Messsystem ab sofort zur Fördervoraussetzung?
Für Förderanträge, die nach dem 21. Juli 2026 gestellt werden, macht das Infoblatt die Bestellung eines intelligenten Messsystems (iMSys) ausdrücklich zur Bedingung für die BEG-Förderung von Wärmepumpen (Bundesverband Wärmepumpe, 2026b). Die Vorgabe gilt unabhängig davon, ob die Wärmepumpe in einem Neubau oder im Bestand installiert wird. Ein iMSys erfasst den Stromverbrauch digital und macht die Wärmepumpe steuerbar. Eine Voraussetzung, die perspektivisch auch die netzdienliche Steuerung vieler Anlagen ermöglichen soll. Die Bestellung muss spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme der Anlage erfolgen. Als Nachweis akzeptiert die Förderstelle Auftragsbestätigungen, Beauftragungs-E-Mails, Briefe oder Screenshots des Bestellvorgangs. In der Praxis übernehmen meist die Messstellenbetreiber die eigentliche Bestellung. SHK-Betriebe sollten den Prozess dennoch aktiv mit ihren Kunden anstoßen, damit der Nachweis rechtzeitig vorliegt. Für Betriebe bedeutet das einen zusätzlichen Dokumentationsschritt in jedem Projekt: Der Nachweis muss schon bei der Angebotslegung mitgedacht und mit dem Kunden abgestimmt werden, damit er zur Antragstellung vollständig vorliegt.
Welche Bestandswärmepumpen verlieren ab 2027 die Austauschförderung?
Ab dem ersten Quartal 2027 schließt das Infoblatt die erneute BEG-Förderung grundsätzlich aus, wenn im Gebäude bereits ein förderfähiger Wärmeerzeuger vorhanden ist, der seit dem 1. Januar 2008 oder später in Betrieb gegangen ist (Bundesverband Wärmepumpe, 2026b). Für ältere Bestandsanlagen gilt die Sperre nicht vollständig: Hier setzt die Förderstelle nur 25 Prozent der Gesamtausgaben als förderfähig an. Betriebe sollten das Baujahr der vorhandenen Heizung deshalb früh im Beratungsgespräch dokumentieren – nicht erst beim Förderantrag. Das Baujahr entscheidet direkt darüber, ob und in welcher Höhe ein Förderantrag noch Aussicht auf Erfolg hat, unabhängig vom technischen Zustand der Altanlage.
Dürfen Einzelmaßnahme und Effizienzhaussanierung weiterhin kombiniert beantragt werden?
Seit dem 21. Juli 2026 schließt die BEG eine parallele Beantragung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und einer Effizienzhaussanierung (BEG WG oder BEG NWG) aus. Wer eine Förderung nach der einen Schiene abgeschlossen hat, muss vor einem Antrag nach der anderen Schiene eine Wartefrist von drei Jahren ab Einreichung des Verwendungsnachweises einhalten. Das gilt in beide Richtungen. Der Verwendungsnachweis ist der Abschlussbeleg, mit dem eine geförderte Maßnahme bei KfW oder BAFA final abgerechnet wird: Die Drei-Jahres-Frist beginnt also erst mit dem Abschluss der Antragsbearbeitung, nicht mit dem Datum der Baumaßnahme selbst. Eine Ausnahme bleibt bestehen: Zusagen aus vorherigen BEG-Förderrichtlinien lassen sich weiterhin mit neuen Anträgen kombinieren. Für die Projektplanung heißt das: Bevor ein Betrieb eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme beantragt, lohnt sich der Blick in die Förderhistorie des Gebäudes. Diese drei Regeln – iMSys-Nachweis, Baujahr-Prüfung bei Bestandsanlagen und Wartefrist beim Kombinationsverbot – lassen sich kaum noch zuverlässig aus dem Kopf beantworten, sobald mehrere Förderanträge parallel laufen. autarc bündelt genau diese Prüfung: Mit der FörderHilfe übernimmt die Software Projektdaten automatisch aus Planung und Angebot, berechnet die passende Kombination aus Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus und lässt die Fördervoraussetzungen vor der Einreichung von einem zertifizierten Energieberater bestätigen. Kunden und Betrieb behalten den Bearbeitungsstand dabei jederzeit im digitalen Portal im Blick. So bleibt der Förderantrag auch bei wachsender Regelkomplexität ein Arbeitsschritt im Tagesgeschäft statt eines eigenen Projekts.
Ist eine Wärmepumpe im Wärmenetzgebiet noch förderfähig?
Die bloße Lage eines Gebäudes in einem ausgewiesenen Wärmenetzgebiet führt laut Infoblatt nicht automatisch zum Förderausschluss (Bundesverband Wärmepumpe, 2026b). Hintergrund ist die kommunale Wärmeplanung: Viele Kommunen weisen derzeit Gebiete aus, in denen langfristig ein Wärmenetz entstehen soll, ohne dass für einzelne Gebäude bereits ein verbindliches Anschlussangebot vorliegt. Detailregeln dazu, wann eine kommunale Entscheidung oder ein konkretes Wärmeversorger-Angebot die Förderung einer dezentralen Wärmepumpe künftig einschränken, kündigt der Verband für eine der nächsten Infoblatt-Versionen an. Betriebe, die Projekte in Wärmenetzgebieten planen, sollten den Förderantrag deshalb nicht vorschnell verwerfen, sondern den Einzelfall prüfen lassen.
Werden auch die Kosten für eine Übergangsheizung übernommen?
Ja, seit dem neuen Infoblatt zählen auch Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik zu den förderfähigen Ausgaben – für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (Bundesverband Wärmepumpe, 2026b). Das betrifft vor allem Sanierungsprojekte, bei denen zwischen dem Ausbau der alten Heizung und der Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpe eine Übergangszeit überbrückt werden muss, z. B. durch angemietete mobile Heizzentralen oder Elektro-Heizgeräte, die den Betrieb bis zur Fertigstellung sicherstellen. Bislang war das ein Kostenpunkt, den Betriebe ihren Kunden meist separat in Rechnung stellen mussten. Der Verband kündigt für kommende Infoblatt-Versionen weitere Konkretisierungen an: eine Ursprungsregel für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten sowie ab dem 1. Juli 2027 verbindliche Anforderungen an die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen (Bundesverband Wärmepumpe, 2026b). Betriebe, die heute planen, sollten diese Fristen bereits im Blick behalten, auch wenn die Detailregeln dazu noch aussteht.
Fazit: Eine Klarstellung für den saubere Nachweise
Das neue BEG-Infoblatt ändert keine Fördersätze, erhöht aber die Nachweispflichten spürbar: vom intelligenten Messsystem bis zur Wartefrist beim Kombinationsverbot. SHK-Betriebe sollten die fünf Klarstellungen in ihre Beratungsgespräche und Angebotsprozesse aufnehmen, damit Förderanträge ab sofort vollständig und ohne Nachforderungen durchlaufen.
autarc: Förderanträge für Wärmepumpen sicher und vollständig stellen
Strenge BEG-Förderregeln erhöhen den manuellen Aufwand und das Risiko, Voraussetzungen im Tagesgeschäft zu übersehen. Die Förderhilfe von autarc bildet iMSys-Nachweise, Bestandsanlagen-Prüfung und aktuelle Fördersätze direkt in Planung und Antragstellung ab. SHK-Betriebe sehen so auf einen Blick, welche Wärmepumpen-Projekte förderfähig bleiben.Buchen Sie eine kostenlose Demo und ein autarc Mitarbeiter zeigt Ihnen die Plattform live.
Referenzen
BEG: Neues Infoblatt konkretisiert Förderregeln – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 24.09.2026, https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-neues-infoblatt-konkretisiert-foerderregeln/ Infoblatt 11.0 (Blaufassung) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 24.09.2026, https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/Infoblatt-11.0Blaufassung-nichtbarrierefrei.pdf
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