BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Installateure verschiebt sich mehr als ein paar Prozentpunkte: gestaffelte Einkommensboni, ein schnellerer Bonus-Abbau, neue Technikpflichten und niedrigere Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern. Wer jetzt richtig berät, sichert seinen Kunden die höhere Förderung und sich selbst die Aufträge.
Was ändert sich zum 21. Juli 2026 bei Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäuden?
Zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geordnet. Die Grundstruktur bleibt, doch fast jeder Fördersatz wurde angefasst. Die Reform betrifft drei Bereiche, die Installateure auseinanderhalten sollten:
- Heizungsförderung (BEG EM, KfW): Zuschüsse für den Heizungstausch, etwa auf eine Wärmepumpe. Zuständig bleibt die KfW.
- Weitere Einzelmaßnahmen (BEG EM, BAFA): Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung laufen weiter über das BAFA.
- Systemische Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG und NWG, KfW): Förderkredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Änderungen der Heizungsförderung – die einzelnen Punkte erklärt der Artikel danach im Detail:
Wichtig für laufende Projekte: Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Bedingungen abgewickelt. Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 ließen sich bei KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen ausstellen; bis zum 8. Juli erstellte Nachweise galten noch bis zum 20. Juli für die alten Konditionen. Seit dem 21. Juli erstellen beide Förderstellen neue Bestätigungen zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technische Projektbeschreibungen (TPB) nach dem neuen Regime. Die Branche reagiert gespalten. Der Bundesverband Wärmepumpe kritisiert vor allem die gesenkten förderfähigen Kosten und den schneller schrumpfenden Klimageschwindigkeitsbonus (Bundesverband Wärmepumpe, 2026). ZVSHK-Präsident Michael Hilpert warnt, die kurzfristige Neuordnung bringe „mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf" – gerade für die Betriebe, die den Heizungstausch täglich umsetzen (SHK Profi, 2026). Für Installateure heißt das: Der Beratungsaufwand steigt, und wer die neuen Regeln sauber erklärt, wird für Kunden zum entscheidenden Ansprechpartner.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung für Ihre Kunden ab dem 21. Juli 2026?
Die Förderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, gedeckelt auf eine maximale Förderquote. Für Wärmepumpen gilt ab dem 21. Juli 2026 (Bundesverband Wärmepumpe, 2026):
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zum Start der nächsten Stufe im ersten Quartal 2027.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozentpunkte für den Austausch alter fossiler Heizungen.
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozentpunkte, gestaffelt nach Haushaltseinkommen (siehe nächster Abschnitt).
- Förderfähige Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
- Maximale Förderquote: 70 Prozent für die meisten Haushalte; 80 Prozent nur für eng definierte Gruppen mit sehr niedrigem Einkommen.
Daraus ergibt sich eine theoretische Höchstförderung von 22.400 Euro – 80 Prozent der auf 28.000 Euro gedeckelten Kosten. Für die meisten Kunden ist bei 70 Prozent Schluss. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein selbstnutzender Eigentümer mit 38.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen tauscht seine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Er kombiniert 30 Prozent Grundförderung, 30 Prozentpunkte Einkommensbonus (bis 40.000 Euro) und 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus – rechnerisch 76 Prozent. Weil die Obergrenze für die meisten Haushalte bei 70 Prozent liegt, greift der Deckel: Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt das einen Zuschuss von 19.600 Euro. Für die Angebotserstellung heißt das: Die tatsächliche Förderquote hängt am Einkommen des Kunden und am Zeitpunkt des Antrags. Beide Größen sollten Installateure von Anfang an mitdenken.
Wie funktioniert der neue gestaffelte Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus ist ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr einheitlich, sondern in drei Stufen gestaffelt. Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, desto höher der Zuschlag:
Neu ist ein Familienzuschlag: Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das für die Förderung relevante Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro. So kann eine Familie mit bis zu 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen weiterhin vom Einkommensbonus profitieren. Für die Beratung rückt damit der Einkommensnachweis in den Mittelpunkt. Ohne Kenntnis der Einkommensstufe lässt sich die Förderquote nicht seriös beziffern – ein Punkt, den Installateure früh im Kundengespräch ansprechen sollten.
Welche Boni fallen weg und wann kommt der Wertschöpfungsbonus?
Mehrere Boni verschwinden oder schrumpfen, das ist die einschneidendste Änderung für die Förderhöhe. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird deutlich schneller abgeschmolzen als bisher geplant:
Vier weitere Änderungen sollten Installateure einplanen:
- Der Effizienzbonus entfällt sofort: Die bisherigen fünf Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel werden nicht mehr gewährt.
- Der Emissionsminderungszuschlag entfällt: Er betraf Biomasseanlagen und fällt weg – relevant, wenn Kunden zwischen Wärmepumpe und Pelletheizung abwägen.
- Der EU-Wertschöpfungsbonus kommt ab dem ersten Quartal 2027: Dann wird die Grundförderung aufgeteilt: 15 Prozent Grundförderung plus 15 Prozent Wertschöpfungsbonus, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU oder assoziierten Märkten hat. Definition und Nachweis des EU-Ursprungs sind noch nicht abschließend geklärt.
- Die Kältemittel-Regel bleibt: Bis 31. Dezember 2027 sind auch andere Kältemittel förderfähig; ab 1. Januar 2028 nur noch natürliche wie R290 (Propan) oder R744 (CO₂). Die Reform hat diese Frist nicht vorgezogen.
Auch die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken schrittweise – von 28.000 Euro halbjährlich weiter bis auf 22.000 Euro ab August 2030. Je später der Antrag, desto niedriger der Zuschuss. Für die Beratung ist das ein klares Argument, Projekte nicht unnötig aufzuschieben.
Welche technischen Anforderungen müssen Installateure jetzt erfüllen?
Mit der Reform steigen die technischen Mindestanforderungen an neue Wärmepumpen, vor allem bei der Netzintegration (Bundesverband Wärmepumpe, 2026). Drei Punkte sollten Installateure bei jeder Planung berücksichtigen:
- Steuerbarkeit nach § 14a EnWG: Neue Wärmepumpen müssen für die netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber vorbereitet sein.
- Intelligentes Messsystem: Die Anlage muss für den Einsatz eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) vorbereitet sein. Ist noch keines vorhanden, muss dessen Einbau nach Inbetriebnahme beim Messstellenbetreiber beantragt werden.
- Energiemanagementsystem: Die Wärmepumpe muss die Anbindung an ein Energiemanagementsystem ermöglichen.
Unverändert bleibt die zentrale Grundvoraussetzung der Heizungsförderung: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, und der Einbau muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems verbunden sein – insbesondere mit einem hydraulischen Abgleich (bei luftgeführten Systemen mit der Anpassung der Luftvolumenströme). Wer den hydraulischen Abgleich und die Heizlastberechnung sauber dokumentiert, sichert die Förderfähigkeit ab und vermeidet Rückfragen im Antragsverfahren.
Was ändert sich bei Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäuden?
Nicht nur die Heizung, auch die übrige Gebäudesanierung wird neu gefördert – relevant für Installateure, die ihre Kunden ganzheitlich beraten. Für weitere Einzelmaßnahmen bleibt das BAFA zuständig:
- Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 15 Prozent Zuschuss, unabhängig von der KfW-Heizungsförderung.
- iSFP-Bonus: zusätzliche 5 Prozentpunkte – also 20 Prozent – wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent der Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden gefördert.
- Worst-Performing-Buildings-Bonus: künftig auch auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anträge dazu ab dem 21. Juli 2027.
Bei der systemischen Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW weiterhin über zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss. Drei Änderungen fallen hier ins Gewicht: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um zehn Prozentpunkte. Die Erneuerbaren-Energien-Klasse – mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme – wird zur Pflicht; der bisherige EE-Bonus von fünf Prozentpunkten entfällt, weil er zum Standard wird. Im Gegenzug steigt der förderfähige Kostenrahmen auf einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit. Für Installateure ist das ein Beratungsargument: Wer Heizungstausch und Gebäudehülle zusammen denkt, holt für den Kunden mehr Förderung heraus und größere Aufträge ins eigene Haus.
Fazit: Fundierte Kenntnis der BEG-Richtlinien optimiert und beschleunigt die Beratung
Die BEG-Reform senkt einzelne Boni und verschärft die Technikpflichten, doch die Wärmepumpen-Förderung bleibt attraktiv. Entscheidend ist jetzt das Timing: Frühe Anträge sichern höhere Zuschüsse. Installateure, die Einkommensstufen, Fristen und technische Anforderungen im Blick behalten, führen ihre Kunden sicher durch das neue Förderregime.
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Referenzen
- Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – KfW, Zugriff am 28.07.2026, https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/Anpassungen-2026/
- BEG: Das ändert sich bei Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäuden – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 28.07.2026, https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-das-aendert-sich-bei-heizungsfoerderung-einzelmassnahmen-und-effizienzgebaeuden/
- BEG-Förderung wird zum 21. Juli 2026 angepasst – SHK Profi, Zugriff am 28.07.2026, https://www.shk-profi.de/news/beg-foerderung-wird-zum-21-juli-2026-angepasst-4402519.html
- BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen fest – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 28.07.2026, https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-neue-foerderkonditionen-ab-21-juli-stehen-fest/
- NEU: Aktualisierte BWP-Informationen zur Wärmepumpen-Förderung – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 28.07.2026, https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/neu-aktualisierte-bwp-informationen-zur-waermepumpen-foerderung/
- Praxisratgeber Wärmepumpen-Förderung – Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Zugriff am 28.07.2026, https://www.waermepumpe.de/verband/publikationen/fachpublikationen/
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