Genehmigung Wärmepumpe: Wann ist sie notwendig?
Die Genehmigung einer Wärmepumpe ist ein Dschungel aus Bauordnungen, Wasserrecht und Nachbarschaftsgesetzen. Für Installateure bedeutet Unwissenheit hier nicht nur Projektverzögerungen, sondern auch handfeste Haftungsrisiken. Dieser Leitfaden verschafft Ihnen den nötigen Durchblick, damit Sie Genehmigungsverfahren sicher navigieren und Ihre Kunden kompetent beraten.
Wann brauchen Wärmepumpen eine Genehmigung?
Ob eine Wärmepumpe eine Genehmigung benötigt, hängt primär von ihrer Bauart und dem Standort ab. Während Luft/Wasser-Wärmepumpen in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei sind, sofern sie die Lärmschutz- und Abstandsvorgaben einhalten, ist für alle Systeme, die ins Erdreich oder Grundwasser eingreifen, eine behördliche Erlaubnis meist erforderlich. Dies betrifft insbesondere Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen, deren Installation durch Erdbohrungen potenziell die Umwelt beeinflussen kann.
Wer erteilt die Genehmigung für Wärmepumpen?
Die Zuständigkeit für die Genehmigung oder Anzeige von Wärmepumpen liegt je nach Art des Eingriffs bei unterschiedlichen Behörden. Für Erdwärmepumpen (Kollektoren, Körbe, Sonden) und Grundwasser-Wärmepumpen ist die untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt verantwortlich. Geht es um bauliche Aspekte, wie den Denkmalschutz oder die Einhaltung von Grenzabständen, ist die untere Bauaufsichtsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Welche Anforderungen müssen Wärmepumpen erfüllen?
Die Anforderungen für die Zulässigkeit einer Wärmepumpe variieren je nach System und Bundesland. Grundsätzlich stehen der Schutz des Grundwassers und die Einhaltung von Lärmschutzgrenzwerten im Vordergrund. Installateure müssen sicherstellen, dass die geplanten Anlagen die spezifischen Vorgaben der lokalen Behörden erfüllen. Eine sorgfältige Planung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Luft/Wasser-Wärmepumpe
Die wichtigste Anforderung beim Luftwärmepumpen ist die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Immissionsrichtwerte dürfen an der Grundstücksgrenze nicht überschritten werden. Zudem müssen die landesspezifischen Abstandsregelungen zur Nachbarbebauung eingehalten werden, die meist drei Meter betragen.
Erdwärmepumpe mit Erdkollektoren
Erdkollektoren sind bei der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Die Verlegung darf nicht in Wasserschutzgebieten erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass die Kollektoren das Grundwasser nicht gefährden und die Bodenschichten nach der Verlegung wieder ordnungsgemäß aufgebaut werden.
Erdwärmepumpe mit Erdwärmekörben
Erdwärmekörbe sind anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Sie werden in einer Tiefe von etwa 1,5 bis 4 Metern verlegt und erfordern keine Tiefenbohrung. Die Anzeige bei der unteren Wasserbehörde ist formlos möglich und dient der Dokumentation.
Erdwärmepumpe mit Erdsonde (Tiefenbohrung)
Für Erdsonden ist eine wasserrechtliche Genehmigung zwingend erforderlich. Ein Gutachten eines zertifizierten Geologen muss die Eignung des Untergrunds bestätigen. Die Bohrung muss von einem zertifizierten Bohrunternehmen (DVGW W 120) durchgeführt werden und ein ausreichender Abstand zu anderen Bohrungen eingehalten werden.
Grundwasser-Wärmepumpe (Brunnenanlage)
Für die Errichtung eines Saug- und eines Schluckbrunnens ist eine wasserrechtliche Genehmigung zwingend erforderlich. Ein hydrogeologisches Gutachten muss die Eignung des Grundwassers und die Unbedenklichkeit der Anlage nachweisen. Die chemische Zusammensetzung des Grundwassers darf durch den Betrieb nicht negativ verändert werden.
Genehmigung für Wärmepumpe beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Genehmigungsantrag für eine genehmigungspflichtige Wärmepumpe (Erdsonde oder Grundwasser-Wärmepumpe) ist ein formaler Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert.
- Zuständige Behörde ermitteln: Klären Sie, ob die untere Wasserbehörde oder die Bauaufsichtsbehörde (oder beide) für das Vorhaben zuständig ist. Ein kurzer Anruf bei der Gemeindeverwaltung schafft hier schnell Klarheit.
- Antragsunterlagen zusammenstellen: Fordern Sie die Antragsformulare bei der Behörde an und stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen. Dazu gehören technische Datenblätter, Lagepläne und eventuell notwendige Gutachten.
- Gutachten beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Geologen mit der Erstellung des erforderlichen hydrogeologischen oder geologischen Gutachtens. Dieses ist für Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen zwingend erforderlich.
- Antrag einreichen: Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit allen Anlagen bei der zuständigen Behörde ein. Achten Sie auf die Vollständigkeit, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
- Genehmigung abwarten: Die Behörde prüft die Unterlagen und erteilt im Erfolgsfall den schriftlichen Genehmigungsbescheid. Beginnen Sie erst nach Erhalt dieses Bescheids mit den Bohrarbeiten.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Für den Genehmigungsantrag müssen Sie umfassende technische und planerische Unterlagen einreichen. Für anzeigepflichtige Systeme (Kollektoren, Körbe) genügt in der Regel eine formlose Anzeige mit Lageplan.
- Antragsformular: Das offizielle Formular der zuständigen Behörde, vollständig und korrekt ausgefüllt.
- Lageplan: Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000, der den Standort der Anlage und die Grundstücksgrenzen zeigt.
- Technische Datenblätter: Die Spezifikationen der geplanten Wärmepumpe, des Bohrunternehmens und der verwendeten Materialien.
- Hydrogeologisches/Geologisches Gutachten: Bei Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen der Nachweis über die Eignung des Untergrunds.
- Bohrunternehmens-Zertifizierung: Der Nachweis der Qualifikation des Bohrunternehmens nach DVGW W 120.
Wie lange dauert die Genehmigung für eine Wärmepumpe?
Die Dauer des Verfahrens hängt stark davon ab, ob eine Genehmigung oder nur eine Anzeige erforderlich ist. Eine Anzeige für Erdkollektoren oder Erdwärmekörbe ist in der Regel innerhalb weniger Tage erledigt, da keine behördliche Zustimmung erforderlich ist. Eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Erdsondenbohrung oder eine Brunnenanlage kann hingegen zwischen drei und sechs Monaten in Anspruch nehmen. Installateure sollten diesen Zeitpuffer unbedingt in ihre Projektplanung einbeziehen.
Entstehen Kosten für die Wärmepumpe-Genehmigung?
Für das Genehmigungsverfahren fallen in der Regel Kosten an, die der Bauherr tragen muss. Die reinen Genehmigungsgebühren der Behörden bewegen sich meist zwischen 100 und 500 Euro. Deutlich höhere Kosten verursachen die notwendigen Gutachten für Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen, die je nach Umfang zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen können. Für anzeigepflichtige Systeme (Kollektoren, Körbe) fallen in der Regel keine oder nur geringe Gebühren an.
Kann ich eine Wärmepumpe ohne Genehmigung installieren?
Die meisten Wärmepumpen können ohne Genehmigung installiert werden. Luft/Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig, solange die Lärmschutz- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. Erdkollektoren und Erdwärmekörbe sind zwar anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass die Behörde informiert werden muss, aber keine Zustimmung abgewartet werden muss. Nur bei Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Brauche ich eine Genehmigung für die Innenaufstellung?
Innen aufgestellte Wärmepumpen benötigen meist keine Baugenehmigung, da sie das äußere Erscheinungsbild und den Lärmschutz nicht beeinträchtigen. Ausnahmen gelten, wenn große Mauerdurchbrüche für Luftkanäle die Gebäudestatik beeinflussen. Dann kann die Absprache mit einem Statiker und der Baubehörde notwendig sein.
Brauche ich eine Genehmigung für die Außenaufstellung?
Außen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen sind meist genehmigungsfrei, sofern landesspezifische Abstandsregeln (meist drei Meter) und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Installateure sollten zur rechtlichen Sicherheit und Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Schallprognose erstellen.
Brauche ich die Zustimmung der Nachbarschaft?
Eine formelle Zustimmung des Nachbarn ist rechtlich nicht erforderlich, solange alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Abstandsflächen und Lärmschutzgrenzwerte eingehalten werden. Dennoch ist es aus Praxissicht dringend zu empfehlen, die Nachbarn frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Eine transparente Kommunikation über den Standort und die zu erwartende Geräuschentwicklung kann potenzielle Konflikte von vornherein vermeiden und sorgt für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Kann Genehmigung abgelehnt werden?
Eine wasserrechtliche Genehmigung für Erdsonden oder Grundwasser-Wärmepumpen kann abgelehnt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind ungeeignete geologische Verhältnisse, die Lage in einem Wasserschutzgebiet oder ein fehlendes Gutachten. Bei anzeigepflichtigen Systemen (Kollektoren, Körbe) kann die Behörde die Ausführung untersagen, wenn ein Wasserschutzgebiet betroffen ist.
Welche Strafen drohen bei fehlender Genehmigung?
Die Installation einer genehmigungspflichtigen Wärmepumpe (Erdsonde, Grundwasser-Wärmepumpe) ohne die erforderliche Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zudem kann die Behörde die Stilllegung der Anlage anordnen und den Rückbau verlangen. Auch bei anzeigepflichtigen Systemen kann eine unterlassene Anzeige zu Bußgeldern führen.
Muss ich die Genehmigung erneuern?
Eine erteilte Genehmigung für eine Wärmepumpe ist in der Regel unbefristet gültig, solange die Anlage am genehmigten Standort nicht wesentlich verändert wird. Bei einem Austausch gegen ein leistungsstärkeres oder baulich anderes Modell ist eine neue Prüfung und Genehmigung nötig. Reine Wartung oder Reparatur erfordern keine neue Genehmigung.
Was ist der Unterschied zwischen Genehmigung und Anmeldung?
Die Genehmigung ist ein wasserrechtlicher Prozess bei einer Behörde, während die Anmeldung ein technischer Prozess beim Stromnetzbetreiber ist. Die Genehmigung prüft die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens und muss vor Baubeginn erteilt werden. Die Anmeldung nach der Installation dient der Sicherstellung der Netzstabilität und ist für alle Wärmepumpen über 4,14 kVA verpflichtend. Beide Verfahren sind voneinander unabhängig und müssen parallel beachtet werden.
Fazit: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren als Teil der professionellen Planung
Die meisten Wärmepumpen sind nicht genehmigungspflichtig, was die Projektabwicklung erheblich beschleunigt. Nur bei Erdsonden und Grundwasser-Wärmepumpen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Betriebe, die ihre Kunden hier kompetent beraten, positionieren sich als verlässliche Partner für komplexe Sanierungsprojekte.
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