GEG 2026 – Die wichtigsten Änderungen am Heizungsgesetz für Heizungsbauer einfach erklärt

Das Heizungsgesetz wird 2026 grundlegend reformiert. Für Heizungsbauer bedeutet das eine neue Ausgangslage in der Kundenberatung und Auftragsabwicklung. Die angekündigte Novelle, die als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommen soll, schafft neue Rahmenbedingungen, die Sie kennen sollten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die angekündigte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es soll die energetischen Anforderungen an Gebäude neu regeln und die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ersetzen. Das Gesetz soll die Technologieoffenheit stärken und die Sanierung des Gebäudebestands vorantreiben. Die finalen Details werden im Frühjahr 2026 erwartet, ein erster Entwurf wurde für April 2026 angekündigt.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll im Juli 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat sich im Februar 2026 auf die Eckpunkte geeinigt. Das formale Gesetzgebungsverfahren wird im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Bis dahin gelten die Regelungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit seinen Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.
Was ist die größte Änderung in der GEG-Novelle 2026?
Die größte Änderung ist die Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Bisher mussten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese pauschale Vorgabe entfällt. Stattdessen setzt das GMG auf Technologieoffenheit und eine schrittweise Beimischung von klimaneutralen Brennstoffen wie Biogas oder Bioöl. Dies gibt Heizungsbauern und ihren Kunden mehr Flexibilität bei der Wahl des passenden Heizsystems.
Wie wirken sich diese Änderungen auf Heizungsbauer aus?
Die Novelle verändert die tägliche Arbeit von Heizungsbauern erheblich. Die neuen Regelungen schaffen mehr Flexibilität, aber auch neue Verantwortlichkeiten.
- 65-Prozent-Regel entfällt: Die starre Vorgabe weicht einer flexibleren Lösung. Heizungsbauer können wieder ein breiteres Spektrum an Technologien anbieten.
- Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt: Der Einbau ist weiterhin möglich, allerdings mit der Auflage, ab 2029 steigende Anteile an Bio-Brennstoffen zu nutzen.
- Technologieoffenheit wird gestärkt: Neben Wärmepumpen sind auch Hybridlösungen, Biomasse oder H2-Ready-Systeme vollwertige Optionen für die Kunden.
- Steigende Bio-Anteile ab 2029: Die Pflicht zur Beimischung erfordert eine sorgfältige Planung und die Auswahl passender Tarife und Lieferanten.
- Beratungspflicht wird wichtiger: Heizungsbauer müssen ihre Kunden umfassend über die neuen Regelungen, die kommunale Wärmeplanung und langfristige Kosten aufklären.
Gas- und Ölheizungen in 2026: Was ist erlaubt?
Der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen ist auch nach 2026 weiterhin erlaubt. Die 65-Prozent-Regel entfällt. Stattdessen müssen diese Heizungen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen wie Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen.
Neue Gasheizungen ab 2026
Neue Gasheizungen können auch nach 2026 eingebaut werden. Sie müssen nicht mehr zwingend mit einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert werden. Allerdings müssen sie ab 2029 mit einem Mindestanteil von 10 Prozent Biogas oder anderen grünen Gasen betrieben werden. Dieser Anteil wird in den Folgejahren weiter ansteigen. Die Beratung über die langfristigen Kostenfolgen durch den CO2-Preis und die Bio-Anteile wird für Installateure zur zentralen Aufgabe.
Neue Ölheizungen ab 2026
Auch der Einbau neuer Ölheizungen bleibt möglich. Wie bei Gasheizungen entfällt die Pflicht zur Kombination mit erneuerbaren Energien. Ab 2029 müssen auch sie einen Mindestanteil von 10 Prozent Bioöl nutzen, der über die Jahre ansteigt. Für Heizungsbauer ist es wichtig, Kunden auf die Verfügbarkeit und die Kosten von Bio-Heizöl hinzuweisen und die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Systemen darzustellen.
H2-Ready Gasheizungen
Sogenannte H2-Ready Gasheizungen sind Geräte, die bereits für den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff technisch vorbereitet sind. Ihr Einbau ist eine zukunftssichere Option, wenn die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht. Installateure sollten prüfen, ob der lokale Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Transformationsplan für ein Wasserstoffnetz vorlegen kann. Nur dann ist die Investition in ein H2-Ready-Gerät wirklich sinnvoll.
Biogas und Bioöl Tarife
Die neuen Regelungen erfordern ab 2029 den Einsatz von Tarifen mit einem Anteil an klimaneutralen Brennstoffen. Die Eckpunkte des GMG sehen einen Mindestanteil von 10 Prozent ab 2029 vor, der dann in drei Schritten weiter ansteigen soll. Die genauen Quoten für die Jahre nach 2029 werden im Gesetz noch festgelegt.
Kommunale Wärmeplanung: Weiterhin der Schlüssel
Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales Instrument. Sie legt fest, welche Gebiete künftig mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden. Für Heizungsbauer ist sie die wichtigste Informationsquelle, um Kunden fundiert zu beraten. In Großstädten muss die Planung bis Mitte 2026, in kleineren Gemeinden bis Mitte 2028 vorliegen. Installateure sollten die Pläne ihrer Kommune aktiv verfolgen und in die Kundenberatung einbeziehen, damit sie Fehlinvestitionen ihrer Kunden vermeiden.
Beratungspflicht für Heizungsbauer: Wer muss beraten und wann ist es erforderlich?
Die Beratungspflicht wird mit dem GMG ausgeweitet und formalisiert. Jeder Heizungsbauer, der eine Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe anbietet oder einbaut, muss den Kunden vor Vertragsabschluss beraten. Diese Beratung muss die voraussichtlichen Kostensteigerungen durch den CO2-Preis und die Pflicht zur Beimischung von Bio-Brennstoffen thematisieren. So sollen Kunden eine informierte Entscheidung treffen können und vor langfristig unwirtschaftlichen Investitionen geschützt werden.
Wie Sie die Beratungspflicht erfüllen
Mit einer strukturierten Vorgehensweise erfüllen Sie die Beratungspflicht rechtssicher. Die Beratung sollte dokumentiert werden und folgenden Schritte beinhalten:
- Kommunale Wärmeplanung prüfen: Klären Sie, ob für den Standort ein Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geplant ist.
- Gebäudetyp und Anforderungen analysieren: Bewerten Sie den energetischen Zustand des Gebäudes und den Wärmebedarf.
- Technologieoptionen präsentieren: Stellen Sie verschiedene Heizsysteme (Wärmepumpe, Hybrid, Biomasse, Gas/Öl mit Bio-Anteil) mit ihren Vor- und Nachteilen vor.
- Kosten und Förderung berechnen: Erstellen Sie eine transparente Amortisationsrechnung, die Investitionskosten, Förderungen und die prognostizierten Betriebskosten (inkl. CO2-Preis und Bio-Anteil) über 15 Jahre vergleicht.
- Langfristige Perspektive erklären: Weisen Sie auf die steigenden Anforderungen an den Bio-Anteil und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 hin.
Förderung 2026: Was bleibt, was ändert sich?
Die gute Nachricht für Heizungsbauer und ihre Kunden: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Beim Heizungstausch erhalten Hauseigentümer über den KfW-Zuschuss 458 mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerstattet. Die maximale Förderquote ist auf 70 Prozent gedeckelt. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass die Wärmepumpen die neuen Schallschutzanforderungen erfüllen.
Chancen für Heizungsbauer: Neue Geschäftsmodelle ab 2026
Die Gesetzesänderung eröffnet Heizungsbauern neue Geschäftschancen. Die gestärkte Technologieoffenheit und die komplexeren Regelungen erhöhen den Bedarf an qualifizierter Beratung.
- Beratung als Geschäftsfeld: Positionieren Sie sich als Experte und bieten Sie die neue gesetzlich vorgeschriebene Beratung als eigenständige, vergütete Dienstleistung an.
- Biogas/Bioöl Tarife vermitteln: Kooperieren Sie mit Energieversorgern und vermitteln Sie Ihren Kunden passende Tarife für den geforderten Bio-Anteil.
- Hybrid-Lösungen anbieten: Entwickeln Sie maßgeschneiderte Hybrid-Systeme, die eine fossile Heizung mit erneuerbaren Energien kombinieren.
- Langfristige Kundenbeziehungen aufbauen: Durch die Beratung und die Planung von schrittweisen Umstiegen binden Sie Kunden langfristig an Ihr Unternehmen.
Wie Sie von der Technologieoffenheit profitieren
Die Technologieoffenheit ist eine Chance, sich vom Wettbewerb abzuheben. Statt nur Standardlösungen anzubieten, können Sie für jeden Kunden das individuell beste System entwickeln.
- Breiteres Portfolio anbieten: Nehmen Sie verschiedene Technologien wie Wärmepumpen, Pelletkessel, Solarthermie und H2-Ready-Geräte in Ihr Angebot auf.
- Kundenspezifische Lösungen entwickeln: Analysieren Sie den Bedarf und die Gegebenheiten vor Ort und planen Sie die optimale Heizlösung.
- Wettbewerbsvorteil durch Expertise: Wer die Vor- und Nachteile aller Technologien kennt und verständlich erklären kann, gewinnt das Vertrauen der Kunden.
Fazit: Die Gesetzesänderung als Chance nutzen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 ist ein Neustart. Es beendet die Unsicherheit der letzten Jahre und schafft klare, technologieoffene Rahmenbedingungen. Für Heizungsbauer bedeutet das mehr Verantwortung in der Beratung, aber auch große Chancen, sich als kompetenter Partner für die Wärmewende zu positionieren.
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