PV-Anlage anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung für Hausbesitzer in Deutschland

Sie haben sich für eine eigene PV-Anlage entschieden und möchten bald Sonnenstrom nutzen. Doch bevor die Anlage in Betrieb geht, steht ein wichtiger Schritt an: die Anmeldung. Welche Stellen dabei relevant sind, welche Fristen gelten und wie der Ablauf funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Anmeldung der PV-Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert die Netzstabilität.
  • Hausbesitzer müssen die Anlage beim Netzbetreiber, im Marktstammdatenregister und ggf. beim Finanzamt oder Gewerbeamt melden.
  • Beim Netzbetreiber müssen Sie vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung beantragen.
  • Nach Inbetriebnahme überreichen Sie die notwendigen Unterlagen.
  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Für PV-Anlagen bis 30 kWp entfällt in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt und beim Gewerbeamt.
  • Auch nach Inbetriebnahme sind Änderungen wie Speicher, Erweiterungen oder Betreiberwechsel meldepflichtig.

Warum ist eine Anmeldung notwendig?

Die Anmeldung von PV-Anlagen stellt die ordnungsgemäße Einspeisung von erzeugter Strom in das öffentliche Netz sicher. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Netzbetreiber, Behörden und Finanzämter einen Überblick über alle Erzeugungsanlagen haben und die Stromversorgung planen, koordinieren und abrechnen können.

Wo und bis wann muss eine PV-Anlage angemeldet werden?

Eine PV-Anlage muss von Hausbesitzern bei mehreren Stellen angemeldet werden: beim Netzbetreiber, im Marktstammdatenregister (MaStR), beim Finanzamt und in bestimmten Fällen beim Gewerbeamt. Jede Anmeldung hat eine eigene Frist und erfordert unterschiedliche Angaben.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber dient der Netzverträglichkeit, die Registrierung im MaStR ist für alle netzgekoppelten Anlagen gesetzlich vorgeschrieben. Das Finanzamt verlangt die Meldung, weil Sie als Betreiber unternehmerisch tätig sind. Eine Gewerbeanmeldung ist nur nötig, wenn bestimmte Voraussetzungen überschritten werden.

Anmeldeort Notwendigkeit Frist
Netzbetreiber Anschlussanfrage und Netzverträglichkeitsprüfung (Anmeldung der Einspeiseanlage) Mind. 8 Wochen vor Installationsbeginn
Netzbetreiber Zum Erhalt der Einspeisevergütung: Inbetriebnahmeprotokoll & MaStR-Bestätigung einreichen Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme.
Marktstammdatenregister Registrierung der PV-Anlage (und ggf. des Speichers) bei der Bundesnetzagentur Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme.
Finanzamt Keine Anmeldung erforderlich, wenn privat betrieben und < 30 kWp
Gewerbeamt Keine Anmeldung erforderlich, wenn privat betrieben und < 30 kWp

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?

Wenn Sie die Fristen bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage nicht einhalten, riskieren Sie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und verlieren den Anspruch auf Einspeisevergütung. Zudem kann der Netzbetreiber die Inbetriebnahme verzögern, bis alle erforderlichen Meldungen erfolgt sind.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt in zwei Schritten:

  1. Anschlussanfrage und Netzverträglichkeitsprüfung: Bevor Sie PV-Anlage installieren, müssen Sie eine Anschlussanfrage beim Netzbetreiber stellen. Dieser prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung, ob das örtliche Netz die Einspeisung aufnehmen kann. Der Netzbetreiber muss Ihnen innerhalb von 8 Wochen eine Entscheidung mitteilen. Erst nach dieser Zusage kann die Installation beginnen.
  2. Einreichen der Unterlagen: Sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde, müssen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll sowie die Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber einreichen. Diese Unterlagen sind Voraussetzung, damit die Einspeisevergütung ausgezahlt wird. Die Frist dafür beträgt 30 Tage nach Inbetriebnahme.

Für die Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen übersenden:

Anmeldeort Notwendigkeit Frist
Netzbetreiber Anschlussanfrage und Netzverträglichkeitsprüfung (Anmeldung der Einspeiseanlage) Mind. 8 Wochen vor Installationsbeginn
Netzbetreiber Zum Erhalt der Einspeisevergütung: Inbetriebnahmeprotokoll & MaStR-Bestätigung einreichen Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme.
Marktstammdatenregister Registrierung der PV-Anlage (und ggf. des Speichers) bei der Bundesnetzagentur Spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme.
Finanzamt Keine Anmeldung erforderlich, wenn privat betrieben und < 30 kWp
Gewerbeamt Keine Anmeldung erforderlich, wenn privat betrieben und < 30 kWp

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Nach der Inbetriebnahme muss jede PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, in der alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst sind. Dort werden Informationen wie Anlagentyp, Leistung und Standort hinterlegt.

Für private Betreiber steht ein Online-Registrierungsassistent zur Verfügung, der den Prozess Schritt für Schritt erklärt. Die Eintragung ist kostenfrei und kann entweder vom Hausbesitzer selbst oder vom beauftragten Installationsbetrieb vorgenommen werden. Im Anschluss stellt das MaStR eine Identifikationsnummer aus, die Sie später für Abrechnung und Einspeisevergütung benötigen.

Auch nach der Erstregistrierung bleibt das MaStR relevant: Änderungen an der Leistung, ein Rückbau oder eine Erweiterung der Anlage müssen dort aktualisiert werden. Betreiben Sie zusätzlich einen Stromspeicher, müssen Sie diesen ebenfalls separat anmelden.

Anmeldung beim Finanzamt

Ob Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden müssen, hängt von der Größe und Nutzung ab. Für PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp gilt seit 2023 eine Steuerbefreiung. Sie müssen daher in der Regel keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Die Einnahmen aus der Einspeisung sind einkommensteuerfrei. Auch die Umsatzsteuer entfällt, da für Anschaffung und Installation der Nullsteuersatz gilt. Damit haben Sie normalerweise keinen zusätzlichen Aufwand beim Finanzamt.

Es kann jedoch sein, dass Ihr Netzbetreiber eine Steuernummer verlangt. In diesem Fall informieren Sie Ihr Finanzamt formlos. Sie erhalten dann eine Steuernummer für die Abrechnung.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Für private Eigenheime mit PV-Anlagen bis 30 kWp ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die meisten Kommunen betrachten solche Anlagen als nicht gewerbliche Nutzung – eine Eingabe beim Gewerbeamt ist somit entbehrlich.

Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn über 24.500 € an. Erst ab dieser Grenze könnte eine Gewerbeanmeldung notwendig werden.

Für größere Anlagen über 30 kWp oder solche auf fremden Gebäuden ist eine Anmeldung in der Regel verpflichtend.

Photovoltaikanlage in 6 Schritten anmelden

1. Beratung und Planung

Bevor Sie starten, erstellen Sie gemeinsam mit einem Fachbetrieb das Konzept für Ihre PV-Anlage. Dabei werden Standort, Dachausrichtung und gewünschte Leistung berücksichtigt.

2. Netzanschluss beim Netzbetreiber beantragen

Bevor Sie mit der Installation beginnen, müssen Sie den Netzanschluss beim Netzbetreiber beantragen. Dieser prüft die Netzverträglichkeit und muss innerhalb von acht Wochen eine Entscheidung mitteilen.

3. Installation der Anlage

Nach der Zusage können Sie mit der Installation Ihrer Photovoltaikanlage beginnen.

4. Inbetriebnahme

An dem von Ihnen bekanntgegebenen Datum der Inbetriebnahme installiert der Netzbetreiber oder ein beauftragter Dienstleister den Stromzähler und stellt den Netzanschluss her. Ein Inbetriebnahmeprotokoll wird erstellt, denn Sie für die Anmeldung der Anlage benötigen.

5. Registrierung

Als nächstes müssen Sie die Anlage beim Marktstammdatenregister registrieren und anschließen das Inbetriebnahmeprotokoll und die Bestätigung der Registrierung beim MaStR beim Netzbetreiber einreichen.

6. Start der Einspeisevergütung

Sobald alle Unterlagen vorliegen, schaltet der Netzbetreiber die Vergütung frei. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr eingespeister Solarstrom vergütet.

Welche Kosten fallen für die Anmeldung an?

Die Anmeldung einer PV-Anlage ist kostenlos. Weder beim Netzbetreiber noch im Marktstammdatenregister fallen Gebühren an. Auch das Finanzamt und das Gewerbeamt erheben in der Regel keine Kosten.

Kann der Solarteur die Anlage für mich anmelden?

Ihr Solarteur kann die Anmeldung der PV-Anlage für Sie übernehmen. Fachbetriebe kümmern sich häufig um die Netzverträglichkeitsprüfung, das Inbetriebnahmeprotokoll und die Registrierung im Marktstammdatenregister. Sie bleiben jedoch rechtlich verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Anmeldungen fristgerecht und vollständig erfolgen.

Meldepflichtige Änderungen nach der Inbetriebnahme

Auch nach der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage besteht eine Pflicht, bestimmte Änderungen zu melden. Diese müssen sowohl im Marktstammdatenregister (MaStR) als auch beim Netzbetreiber eingetragen werden. Typische meldepflichtige Änderungen sind:

  • Leistungsänderungen z. B. Erweiterung der Anlage durch zusätzliche Module.
  • Batteriespeicher müssen separat registriert werden, auch wenn sie nachträglich eingebaut werden.
  • Jede Veränderung der Betriebsbereitschaft, wie z. B. Stilllegung oder Rückbau.
  • Betreiberwechsel etwa beim Verkauf des Hauses oder der Anlage.
  • Technische Anpassungen wie ein Wechsel des Wechselrichters oder eine Änderung der Leistungsbegrenzung.
  • Zählerwechsel werden in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durchgeführt und muss gemeldet werden.

Fazit

Betreiben Sie eine PV-Anlage, müssen Sie die gesetzlichen Anmeldepflichten einhalten. Sie müssen Ihre Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister registrieren und – falls notwendig – das Finanzamt oder Gewerbeamt informieren. So sichern Sie sich die Einspeisevergütung und vermeiden Bußgelder. In der Regel übernehmen Solarteure diese Formalitäten, dennoch müssen Sie die Fristen stets im Blick behalten und sich vollständig absichern.

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