KfW-Heizungsförderung 2026: Alle Änderungen für SHK-Betriebe im Überblick

Die KfW-Heizungsförderung 2026 bringt mehrere Änderungen für Installateure, Energieberater und SHK-Betriebe mit sich. Mit der Überarbeitung der BEG Förderung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Förderstruktur zu vereinfachen und gleichzeitig die europäische Wärmepumpen-Produktion zu stärken.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen ab Juli 2026 gelten, warum das KfW-Portal vorübergehend geschlossen ist, welche Auswirkungen die neuen Förderbestandteile auf die Wärmepumpenförderung haben und wie sich SHK-Betriebe optimal auf die Umstellung vorbereiten können.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Das KfW-Portal ist bis einschließlich 20. Juli 2026 aufgrund einer Systemumstellung geschlossen.
  • Neue Förderanträge Heizung können ab 21. Juli 2026 wieder eingereicht werden.
  • Bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag (BzA) behalten ihre Gültigkeit.
  • Förderfälle ohne BzA werden automatisch nach den neuen Förderbedingungen bearbeitet.
  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 % und wird anschließend schrittweise weiter reduziert.
  • Der Einkommensbonus wird künftig nach Haushaltsgröße gestaffelt.
  • Die förderfähigen Investitionskosten bleiben bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
  • Ab Q1 2027 wird ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt.
  • autarc setzt sämtliche Änderungen bis 13. Juli 2026 in der Software um.

Warum wird die Heizungsförderung angepasst?

Die Bundesregierung hat die BEG Förderung überarbeitet, um die Förderlandschaft übersichtlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die Reform die europäische Fertigung von Wärmepumpen stärken.

Für SHK-Betriebe bedeutet das vor allem, dass sich einzelne Förderbestandteile ändern, während die grundlegende Förderlogik bestehen bleibt. Dadurch müssen Angebote, Förderprüfungen und Förderanträge Heizung an die neuen Vorgaben angepasst werden.

Warum ist das KfW-Portal aktuell geschlossen?

Für die Umsetzung der neuen Förderregeln wird das KfW-Portal technisch umgestellt. Deshalb können bis einschließlich 20. Juli 2026 keine neuen Förderanträge eingereicht werden.

Ab dem 21. Juli 2026 steht das Portal wieder zur Verfügung und Anträge können nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden.

Wichtig für die Praxis:

  • Bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag (BzA) bleiben weiterhin gültig.
  • Förderfälle ohne bestehende BzA werden automatisch nach den neuen Förderbedingungen bearbeitet.
  • Für laufende Projekte sollten SHK-Betriebe prüfen, ob bereits eine BzA vorliegt oder ob der Antrag nach den neuen Regelungen erfolgen wird.

Welche Förderbestandteile ändern sich bei der KfW-Heizungsförderung 2026?

Die größten Änderungen betreffen die Zusammensetzung der Förderung. Während einige Bestandteile unverändert bleiben, entfallen andere vollständig oder werden angepasst.

Förderbestandteil Bisher Neu
Grundförderung 30 % bleibt bei 30 %
Effizienzbonus vorhanden entfällt
Emissionsminderungszuschlag vorhanden entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus bisherige Regelung 16 %, anschließend schrittweise Reduzierung
Einkommensbonus bisherige Regelung Staffelung nach Haushaltsgröße
Förderfähige Investitionskosten bisherige Regelung 28.000 € für die erste Wohneinheit
Wertschöpfungsbonus nicht vorhanden ab Q1 2027 zusätzlich 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen
Grundförderung außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen 30 % ab Q1 2027 15 %

Für SHK-Betriebe bedeutet dies insbesondere, dass Angebote und Förderberechnungen künftig anhand der neuen Förderstruktur erstellt werden müssen.

Was bedeutet der neue Wertschöpfungsbonus?

Eine der wichtigsten Neuerungen tritt erst ab dem ersten Quartal 2027 in Kraft. Dann wird ein neuer Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 % eingeführt. Dieser gilt für Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt werden. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 %. Mit dieser Änderung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die europäische Wärmepumpen-Produktion gezielt zu stärken und regionale Wertschöpfung zu fördern. Für SHK-Betriebe bedeutet dies, dass die Auswahl geeigneter Wärmepumpen künftig noch stärker auch unter Fördergesichtspunkten betrachtet werden sollte.

Was bedeutet der Klimageschwindigkeitsbonus für neue Förderanträge?

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt Bestandteil der Förderung, wird jedoch angepasst.

Ab Inkrafttreten der neuen Regelung beträgt der Bonus 16 %. Anschließend erfolgt eine schrittweise weitere Reduzierung.

Für Betriebe, die Angebote über einen längeren Zeitraum begleiten, gewinnt damit die Aktualität der Förderberechnung weiter an Bedeutung. Insbesondere bei später eingereichten Förderanträgen Heizung sollte stets geprüft werden, welche Förderkonditionen zum jeweiligen Zeitpunkt gelten.

Was müssen SHK-Betriebe jetzt konkret tun?

Die Umstellung betrifft nahezu alle Betriebe, die Wärmepumpenprojekte planen und Förderanträge begleiten.

Folgende Maßnahmen sind jetzt sinnvoll:

  • Prüfen, ob für laufende Projekte bereits eine gültige BzA vorliegt.
  • Angebote auf die neuen Förderbedingungen abstimmen.
  • Förderberechnungen nach den neuen Regelungen durchführen.
  • Kunden über die vorübergehende Schließung des KfW-Portals informieren.
  • Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 nach den neuen Vorgaben einreichen.
  • Die Einführung des Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027 frühzeitig in die Beratung einbeziehen.

Gerade während der Übergangsphase ist es wichtig, dass Förderberechnungen und Antragsunterlagen den jeweils aktuellen Förderbedingungen entsprechen.

Wie unterstützt autarc SHK-Betriebe bei der Förderumstellung?

Änderungen an der Förderlandschaft wirken sich unmittelbar auf Planung, Angebotskalkulation und Antragstellung aus. Damit Betriebe ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand weiterarbeiten können, setzt autarc sämtliche Änderungen bis 13. Juli 2026 in der Software um.

Betroffen sind unter anderem:

  • Förderprüfung
  • Förderkonditionen
  • Angebotsberechnung
  • Förderanträge

Dadurch können Projekte bereits während der Schließung des KfW-Portals vorbereitet werden. Nach der Wiederöffnung ab dem 21. Juli 2026 lassen sich die Anträge entsprechend der dann gültigen Förderbedingungen einreichen.

Fazit: KfW-Heizungsförderung 2026 frühzeitig in den Arbeitsalltag integrieren

Die KfW-Heizungsförderung 2026 bringt keine grundlegende Neuausrichtung der Förderung, aber mehrere wichtige Anpassungen bei Förderbestandteilen, Fristen und Antragsprozessen. Für SHK-Betriebe ist insbesondere die Übergangsphase bis zur Wiederöffnung des KfW-Portals relevant.

Wer Angebote, Förderberechnungen und Förderanträge Heizung frühzeitig auf die neuen Vorgaben umstellt, kann Projekte ohne Verzögerungen weiterführen. Gleichzeitig lohnt sich bereits jetzt der Blick auf den ab 2027 geplanten Wertschöpfungsbonus, der die Auswahl förderfähiger Wärmepumpen künftig zusätzlich beeinflussen wird.

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Mit autarc bleiben Förderprüfung, Angebotsberechnung und Förderanträge automatisch auf dem aktuellen Stand der Förderbedingungen. So können SHK-Betriebe auch während regulatorischer Änderungen effizient weiterarbeiten.

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