2024 markiert den Anfang vom Ende der reinen Öl- und Gasheizungen, zumindest laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bald müssen viele deutsche Eigentümer:innen ihre traditionellen, auf rein fossilen Brennstoffen basierenden Heizsysteme hinter sich lassen.
Mit dem GEG hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt in Richtung einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Energiepolitik im Gebäudesektor getan. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Gesetz, und wie beeinflusst es den Bau und Betrieb von Gebäuden in Deutschland?
In diesem Artikel schauen wir uns die wichtigen Aspekte des GEG, von seinen Grundlagen bis hin zu seinen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden, einmal genauer an.
Das GEG trat 2020 in Kraft, um die Energiewende im Gebäudesektor entscheidend voranzutreiben. Das GEG ist nicht bloß eine neue Vorschrift, die aus dem Nichts entstanden ist. Es konsolidiert vielmehr die Inhalte der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG) in einem einzigen Gesetz. Dadurch soll die Gesetzgebung vereinfacht und für Bauherren, Planer und Architekten transparenter gestaltet werden.
Zum Gesetzestext geht es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Das GEG ist ein wichtiges Instrument in Deutschlands Bemühungen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu minimieren. Es zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in unserem Heizungssektor zu verringern, einem Sektor, der derzeit von Gas und Öl dominiert wird. Die Statistik unterstreicht diese Abhängigkeit eindringlich: Rund drei Viertel aller Heizsysteme in Deutschland basieren auf diesen fossilen Brennstoffen. (Quelle: BMWK https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html)
Das GEG hat ein klares Ziel vor Augen: Klimaneutralität bis 2045. Ein Hauptweg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Vorgabe, dass Neubauten in Baugebieten ab Januar 2024 Heizungen installieren müssen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Um dies ins rechte Licht zu rücken: Dies bedeutet, dass zwei Drittel der Energie, die zum Heizen verwendet wird, aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse stammen muss.
Selbstverständlich erfordert ein so tiefgreifender Wandel Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Daher hat das Gesetz verschiedene Stichtage für unterschiedliche Gebäudekategorien festgelegt. Bestehende Gebäude, sowie Neubauten in sogenannten Baulücken, erhalten längere Übergangsfristen. Die Größe der Stadt oder Gemeinde spielt hierbei eine Rolle: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Regelungen bis Mitte 2026 erfüllen, während kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 Zeit haben.
Das GEG legt den Schwerpunkt nicht nur auf erneuerbare Energien, sondern fördert auch Technologieoffenheit. Dies bedeutet, dass Bauherren und Planer aus einer Vielzahl von Möglichkeiten wählen können, um den Anteil erneuerbarer Energien in ihren Heizsystemen zu erhöhen. Dazu gehören Hybridheizungen, die konventionelle und erneuerbare Technologien kombinieren, Systeme, die mit grünem Gas arbeiten, oder sogar Wasserstoffbrennzellen. Diese Flexibilität ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Übergänge sowohl praktikabel als auch wirtschaftlich sind.
Ein weiterer zentraler Punkt des GEG ist die Rolle der Kommunen. Mit der richtigen Planung können sie den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen. Wenn eine Stadt oder Gemeinde beispielsweise beschließt, ein Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auszuweisen, wird der Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energien in diesem Gebiet früher verpflichtend. Das zeigt, wie lokalisierte Entscheidungen auf nationaler Ebene einen erheblichen Einfluss haben können.
Wichtig:
Bis zu den Wärmeplanungsfristen (30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner und 30. Juni 2028 für kleinere Kommunen) können neue Öl- oder Gasheizungen installiert werden. Ab 2029 müssen sie jedoch einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen: 15% im Jahr 2029, 30% bis 2035, 60% bis 2040 und 100% bis 2045.
Das Herzstück des GEG ist das Bestreben, die energetische Qualität von Gebäuden zu steigern. Ein Gebäude, das energieeffizient konstruiert ist, verbraucht weniger Energie für Heizung, Kühlung und Beleuchtung. Das bedeutet, dass weniger fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen, was wiederum den CO2-Ausstoß reduziert. Im Kontext des GEG bedeutet "energetische Qualität" nicht nur eine effiziente Dämmung und moderne Heiztechnik, sondern auch die Integration von erneuerbaren Energien in das Energiekonzept des Gebäudes.
Jedes Gebäude hat seinen eigenen Energiebedarf und -verbrauch. Um diesen transparent und vergleichbar zu machen, wurde der Energieausweis eingeführt. Er ist im Grunde ein "Personalausweis" für Gebäude, der Auskunft darüber gibt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Der Energieausweis listet wichtige Daten wie den Primärenergiebedarf, den Endenergiebedarf und den spezifischen CO2-Emissionswert auf. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern die Möglichkeit, auf einen Blick zu erkennen, welche energetischen Eigenschaften ein Gebäude hat und welche Kosten sie in Bezug auf Heizung und Energie erwarten können.
Das GEG ist nicht nur ein technisches Regelwerk, sondern auch ein politisches Statement. Es unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes und der Energiewende im Gebäudebereich. Gebäude sind in Deutschland für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verantwortlich. Mit dem GEG wird deutlich gemacht, dass der Gebäudesektor eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielt. Das Gesetz fordert einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, nicht nur in der Stromerzeugung, sondern auch in der Wärmeversorgung von Gebäuden. Es ist ein klares Signal, dass der Weg in eine nachhaltigere, klimafreundlichere Zukunft über den Gebäudesektor führt.
Das GEG unterstreicht die Dringlichkeit, den Gebäudesektor im Kontext des Klimaschutzes zu reformieren. Bei Neubauten sind die Erwartungen besonders hoch. Hier ein detaillierter Blick auf die einzelnen Anforderungen:
Der Jahres-Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude über ein Jahr hinweg benötigt, wobei nicht nur die direkt verbrauchte Energie, sondern auch der Energieaufwand für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport der Energie berücksichtigt wird. Die Einführung neuer Vorgaben im GEG 2020 und 2023 hat den Fokus auf die Reduzierung des Primärenergiebedarfs gerichtet.
Ein Niedrigstenergiegebäude ist, wie der Name schon sagt, ein Gebäude, das sehr wenig Energie für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser benötigt. Es ist so konzipiert, dass es nahezu keinen Nettoenergiebedarf hat, d.h. es verbraucht fast so viel Energie, wie es selbst erzeugt. Trotz höherer anfänglicher Investitionen können die Betriebskosten eines Niedrigstenergiegebäudes erheblich niedriger sein als die eines herkömmlichen Gebäudes, da der Energieverbrauch so stark reduziert ist
Ein wesentliches Merkmal dieser Gebäude ist die Abhängigkeit von erneuerbaren Energiequellen. Mindestens 55% (oft sogar mehr) des Energiebedarfs muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies kann durch Photovoltaikmodule, Solarthermie, Wärmepumpen oder durch die Verbindung zu einem erneuerbaren Fernwärmenetz erreicht werden.
Niedrigstenergiegebäude stellen einen der fortschrittlichsten Standards im Bauwesen dar, insbesondere wenn es um Energieeffizienz geht. Mit der Festlegung durch das GEG, dass ab 2021 alle Neubauten in Deutschland diesen Standard erfüllen müssen, setzt Deutschland ein klares Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz.
Um den geringen Energieverbrauch zu gewährleisten, sind Niedrigstenergiegebäude mit modernster Bautechnik ausgestattet:
Die Bedeutung erneuerbarer Energien in der Bauindustrie wächst stetig. Die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf grüne Energiequellen ist ein zentraler Baustein, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen und die Energiewende erfolgreich umzusetzen.
Mit den festgelegten Vorgaben des GEG wird ein klares Signal gesendet. Ab Januar 2024 müssen Heizungen in neuen Baugebieten zu einem beachtlichen Anteil von 65% auf erneuerbaren Energien basieren. Dies ist ein bedeutender Schritt, der über die bisherigen Normen hinausgeht und zeigt, wie ernst es Deutschland mit der Energieumstellung meint.
Technologieoptionen:
Das GEG ermöglicht Bauherren bewusst Flexibilität bei der Technologiewahl. Dies ist wichtig, da nicht alle Technologien an jedem Standort gleichermaßen sinnvoll sind. Die lokale Geographie, Sonneneinstrahlung, Windbedingungen und viele andere Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung, welche Technologie am effektivsten und effizientesten ist.
Die Abkehr von fossilen Brennstoffen ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Energiestrategie. Mit der Einführung des GEG wurden signifikante Schritte unternommen, um die Abhängigkeit von Öl- und Gasheizungen zu verringern. Hier sind die wichtigsten Details:
Während reine Gas- oder Ölheizungen in Neubauten nach diesen Stichtagen nicht mehr zulässig sein werden, bedeutet dies nicht das sofortige Ende dieser Heizungstypen. Wenn sie mit erneuerbaren Technologien kombiniert werden, wie beispielsweise einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, können sie immer noch eingesetzt werden. Diese Kombilösungen nutzen fossile Brennstoffe als Backup oder Zusatzheizung, wobei der Hauptenergiebedarf durch die erneuerbare Komponente gedeckt wird.
Die Entscheidung, Öl- und Gasheizungen schrittweise auszuphasen, basiert auf ihrer Umweltauswirkung. Laut Statistiken stammen etwa 85% des in Wohngebäuden verbrauchten Energie für Heizung und Warmwasser aus fossilen Energieträgern. Durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen soll dieser Wert erheblich reduziert werden. (Quelle: BMWK https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html)
Die Renovierung von Bestandsgebäuden ist ein zentrales Element in Deutschlands Bemühungen, die Klimaziele zu erreichen. Altbauten, insbesondere solche aus der Zeit vor den ersten Wärmedämmverordnungen, haben in der Regel einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Gebäude. Das GEG setzt daher klare Anforderungen an die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein wesentlicher Hebel, um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Der Begriff "wesentlich" im Kontext des GEG bezieht sich auf Maßnahmen, die mehr als 10% der Gebäudehülle betreffen. Das bedeutet, wenn mehr als 10% der Außenfläche eines Gebäudes saniert werden, tritt das GEG in Kraft und die Arbeiten müssen den darin festgelegten Anforderungen entsprechen.
Laut GEG müssen bei der Sanierung bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht werden. Bei der Dachdämmung liegt dieser Wert beispielsweise bei 0,24 W/(m²·K) und bei Außenwänden bei 0,28 W/(m²·K). Das Erreichen dieser Werte gewährleistet eine signifikante Reduktion des Wärmeverlusts und somit eine Senkung des Heizenergiebedarfs.
Beim Austausch von Fenstern müssen die neuen Fenster einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) für das gesamte Fenster und 1,1 W/(m²·K) für die Verglasung aufweisen. Dies stellt sicher, dass die Fenster optimal isolieren und Wärmeverluste minimieren.
Die Umstellung von Heizsystemen in Bestandsgebäuden stellt eine der zentralen Herausforderungen im Kontext der Energiewende dar. Eine Öl- oder Gasheizung hat in der Regel eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren. Ist diese Zeitspanne erreicht, steht häufig eine Sanierung an. Hierbei greifen die Bestimmungen des GEG.
Es ist absehbar, dass der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen in Zukunft weiter eingeschränkt wird. Ab 2026 wird in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau von Heizungen, die zu weniger als 65% auf erneuerbaren Energien basieren, verboten. In kleineren Kommunen gilt diese Regelung ab 2028.
Geeignete Lösungen für Bestandsgebäude im Einklang mit dem GEG sind unter anderen Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen.
Der Energieausweis ist in der heutigen Zeit ein zentrales Dokument für Immobilienbesitzer und Interessenten. Es handelt sich um ein offizielles Zertifikat, das den energetischen Zustand eines Gebäudes darstellt. Für jeden Eigentümer, der sein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, ist es zwingend erforderlich, einen gültigen Energieausweis zu besitzen und bei Bedarf vorzulegen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.
Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen - den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis eine theoretische Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes basierend auf dessen Zustand und Bauweise ist.
Der Energieausweis stellt auch Vergleichswerte zur Verfügung, mit denen potenzielle Käufer oder Mieter den Energieverbrauch des Gebäudes mit anderen Gebäuden vergleichen können. Viele Energieausweise enthalten zudem Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen können, den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren.
Das GEG hat in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig Innovationen im Bereich der energetischen Sanierung sind. Es geht nicht mehr nur um isolierte Einzelmaßnahmen; heute liegt der Fokus auf umfassenden, quartiersbezogenen Konzepten. Diese Idee, ganze Stadtviertel in die Energieplanung mit einzubeziehen, bietet eine Fülle von Synergieeffekten und kann die Effizienz insgesamt steigern. Ein zentrales Element dieser Konzepte sind Nahwärmenetze. Durch sie wird es möglich, Wärme an einem zentralen Ort zu erzeugen und sie dann über ein Netzwerk isolierter Rohre an mehrere Gebäude zu liefern. Besonders wenn man dabei an erneuerbare Energiequellen wie Biomasse oder Solarenergie denkt oder auch an die Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen, wird das Potenzial dieser Netzwerke offensichtlich.
Aber es sind nicht nur die Nahwärmenetze, die das Interesse der Stadtplaner wecken. Große Solarprojekte, die von einer ganzen Nachbarschaft gemeinsam getragen werden, eröffnen ebenfalls neue Perspektiven. Anstelle von vielen kleinen Solaranlagen auf den Dächern einzelner Häuser könnten größere, gemeinschaftlich betriebene Anlagen den Wirkungsgrad deutlich erhöhen und gleichzeitig Kosteneinsparungen ermöglichen.
Durch die Integration verschiedener Technologien, etwa durch die Kombination von Solarpanels, Wärmepumpen und Energiespeichern, kann eine stetige und optimale Energieversorgung gewährleistet werden. Und dank der finanziellen Anreize, die das GEG für solche innovativen Ansätze bereitstellt, ist die Umsetzung nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.
Ein weiterer Aspekt ist die Vernetzung und Digitalisierung im Energiebereich. Mit ihrer Hilfe lassen sich Energieerzeugung und -verbrauch in Echtzeit überwachen und steuern. Für die Bewohner bedeutet das nicht nur eine höhere Effizienz, sondern auch die Möglichkeit, ihren eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen und anzupassen.
Das GEG bildet den aktuellen rechtlichen Rahmen für energetisches Bauen und Sanieren in Deutschland. Es vereint verschiedene Vorgängerregelungen und setzt somit die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Um die ambitionierten Ziele des Gesetzes in der Praxis umzusetzen, bietet der Bund eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen an.
Der Staat erkennt die entscheidende Rolle erneuerbarer Energien und Energieeffizienz im Kampf gegen den Klimawandel an und hat dementsprechend eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt, um die Transformation des Gebäudesektors zu unterstützen. Der Bund fördert den Wechsel zu Heizungen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Damit soll auch Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen der Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen ermöglicht werden.
Alle Maßnahmen zur Einführung neuer Heizsysteme werden durch das Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" unterstützt. Interessenten können zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit wählen. Zusätzlich können sie über das Programm "Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW)" eine Energieberatung durch zertifizierte Experten in Anspruch nehmen. Für den Neubau von Gebäuden steht zudem das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB zur Verfügung.
(Quelle: BMWK, weitere Informationen unter: energiewechsel.de/beg)
Die Umsetzung der Anforderungen des GEG kann für Bauherren und Eigentümer eine komplexe Angelegenheit darstellen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, gut informiert zu sein, um sowohl die Umweltauswirkungen zu minimieren als auch wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Energieagenturen und unabhängige Beratungsstellen: Diese Institutionen sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Anforderungen zu bieten. Sie haben Zugriff auf aktuelle Daten, Technologien und Best Practices im Bereich der Energieeffizienz.
Vor-Ort-Beratung durch Energieberater: Eine individuelle und situationsbezogene Beratung ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Energieberater besuchen das betreffende Gebäude, analysieren den aktuellen Zustand, identifizieren Schwachstellen und empfehlen gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ihre Fachkenntnis ist oft auf spezielle Themen wie Dämmung, Heizsysteme oder Lüftungstechnik ausgerichtet.
Fördermöglichkeiten für Beratung: Es ist wichtig zu erwähnen, dass es auch staatliche Förderprogramme für solche Beratungsdienstleistungen gibt. Diese können dazu beitragen, die Kosten für die Inanspruchnahme von Expertenwissen zu reduzieren.
Planung und Umsetzung: Nach der Beratungsphase können die Empfehlungen in die Planungs- und Bauphase integriert werden. Mit einer fundierten Beratung im Rücken können Bauherren und Gebäudeeigentümer sicher sein, dass ihr Projekt nicht nur den GEG-Anforderungen entspricht, sondern auch langfristig wirtschaftliche und umweltfreundliche Vorteile bietet.
(Quelle: BMWK, alle Informationen unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/energieberatung-uebersicht.html)
Wichtig: Die in diesem Abschnitt bereitgestellten Informationen bezüglich der Änderungen durch das GEG 2023 und 2020 sind lediglich eine Zusammenfassung und dienen dem allgemeinen Verständnis. Die hier dargestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität und sind nicht als rechtlicher Rat oder bindende Interpretation zu verstehen. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originaltexte der jeweiligen Gesetze und Verordnungen. Bei Unklarheiten oder für detaillierte Informationen sollten Sie stets auf die Originalquellen zurückgreifen oder sich rechtlichen Rat einholen. Die hier genannten Informationen basieren auf den ausgewiesenen Quellen des BMWK und BMWSB. Jegliche Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte wird ausgeschlossen.
Wichtige Zeitangaben:
(Quelle: BMWSB, alle Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)
Wichtige Zeitangaben:
(Quelle: BMWSB, alle Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)
Das GEG markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und energieeffizienteren Gebäudelandschaft in Deutschland. Als Bündelung bisheriger Regelungen zielt es darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien konsequent zu fördern.
Während Neubauten durch das GEG auf einen höheren energetischen Standard ausgerichtet werden, insbesondere durch die Verankerung des Niedrigstenergiegebäude-Konzepts und die stärkere Integration erneuerbarer Energien, steht bei Bestandsgebäuden die energetische Sanierung im Mittelpunkt. Dabei legt das Gesetz einen besonderen Fokus auf den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Alternativen.
Das GEG wird durch eine Vielzahl von Neuerungen und staatlichen Förderprogrammen unterstützt, die sowohl innovative Ansätze im energieeffizienten Bauen als auch die Umsetzung der GEG-Anforderungen erleichtern sollen. Für Bauherren und Gebäudeeigentümer bieten zahlreiche Beratungsmöglichkeiten Orientierung und Unterstützung, um die neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern und so aktiv zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland beizutragen.
Disclaimer: Alle Angaben unter dem Vorbehalt von Änderungen.