Gebäudeenergiegesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz: Anforderungen, Änderungen und Auswirkungen für Handwerker

Die gesetzlichen Leitplanken für das Heizen und Sanieren in Deutschland befinden sich im Umbruch. Während das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien macht, steht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) die nächste große Reform bevor. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen Sie heute erfüllen müssen und wie Sie sich optimal auf die kommenden Änderungen vorbereiten.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Das GEG schreibt seit 2024 eine 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien in Neubauten vor.
  • Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.
  • Das neue GMG soll das GEG ab 2026 ablösen und bürokratische Hürden abbauen.
  • Technologieoffenheit und Flexibilität stehen im Fokus der geplanten Gesetzesreform für Modernisierungen.
  • Handwerksbetriebe müssen Kunden proaktiv über Fristen und technologische Optionen beraten.
  • Attraktive Förderprogramme unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und Sanierungen.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz führt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Regelwerk zusammen. Es trat erstmals im November 2020 in Kraft und wurde zuletzt im Januar 2024 umfassend novelliert, um den Klimaschutz im Gebäudesektor zu forcieren. Im Vergleich zu früheren Regelungen liegt der Schwerpunkt nun auf der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien. Das Gesetz definiert energetische Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es bildet die rechtliche Basis für die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045.

Welche Ziele hat das GEG?

Mit dem GEG soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden massiv gesenkt und der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung konsequent erhöht werden. Ein zentraler Meilenstein ist die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung ist essenziell für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor, insbesondere bei Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Gesetz soll zudem die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern und die Versorgungssicherheit stärken. Es schafft die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in nachhaltige Gebäudetechnik.

Wie haben sich die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor entwickelt?

Die Treibhausgasemissionen im deutschen Gebäudesektor sind seit 1990 deutlich gesunken, verfehlen jedoch regelmäßig die gesetzlich festgelegten Sektorziele. Laut Daten von Agora Energiewende lagen die Emissionen im Jahr 1990 noch bei über 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und reduzierten sich bis 2024 auf rund 102 Millionen Tonnen. Trotz dieser Halbierung stiegen die Emissionen im Jahr 2025 witterungsbedingt wieder leicht um etwa 3,2 Prozent an, was den Handlungsdruck erhöht. Der Sektor bleibt damit eine der größten Herausforderungen für die nationale Klimastrategie. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit konsequenter gesetzlicher Maßnahmen wie dem GEG und dem GMG.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz und wann kommt es?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das geplante Nachfolge- oder Ergänzungswerk zum GEG, das voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eingeführt werden soll. Die politische Zielsetzung liegt darin, die komplexen Regelungen des aktuellen Heizungsgesetzes zu vereinfachen und praxisnäher zu gestalten. Es soll insbesondere für Wohngebäude technologieoffenere Lösungen ermöglichen und den Fokus stärker auf die energetische Sanierung der Gebäudehülle legen. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser werden spezifische Übergangsregelungen erwartet, die den finanziellen Spielraum der Eigentümer besser berücksichtigen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Akzeptanz für die Wärmewende in der breiten Bevölkerung durch weniger Bürokratie zu erhöhen.

Eigenschaft Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Fokus Primär Heizungstausch und 65%-EE-Pflicht Ganzheitliche Modernisierung und Hüllensanierung
Komplexität Hoch durch viele Detailregelungen und Fristen Geplante Vereinfachung und Entbürokratisierung
Technologie Fokus auf Wärmepumpen und Fernwärme Stärkere Technologieoffenheit und Flexibilität
Gültigkeit Aktuell in Kraft (seit 2020 bzw. 2024) Geplante Einführung ab 2026
Klimaziel Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 Beschleunigung der Sanierungsrate durch Anreize

Welche geplanten Änderungen sind im GMG vorgesehen?

Das GMG soll mehrere Anpassungen einführen, um die energetische Sanierung von Gebäuden effizienter und flexibler zu gestalten.

  • Stärkere Technologieoffenheit: Das Gesetz soll den Einsatz verschiedener klimafreundlicher Technologien gleichberechtigter behandeln, sofern diese die Emissionsziele erreichen. Dies ermöglicht individuelle Lösungen, die besser auf die spezifischen Gegebenheiten eines Gebäudes zugeschnitten sind. Handwerker erhalten dadurch mehr Spielraum bei der Systemberatung. Die starre Fixierung auf einzelne Heizungstypen wird zugunsten von Effizienzzielen gelockert.
  • Vereinfachung der Nachweisverfahren: Die bürokratischen Anforderungen für die Erstellung von Energieausweisen und Sanierungsnachweisen sollen deutlich reduziert werden. Dies entlastet sowohl Energieberater als auch Eigentümer bei der Planung von Modernisierungsmaßnahmen. Schnellere Prozesse führen zu einer zügigeren Umsetzung von Projekten. Digitale Tools sollen dabei eine zentrale Rolle bei der Datenerfassung spielen.
  • Fokus auf Lebenszyklus-Emissionen: Zukünftig sollen nicht nur die Emissionen im Betrieb, sondern auch die graue Energie bei der Herstellung von Baustoffen stärker berücksichtigt werden. Dies fördert den Einsatz nachhaltiger und recyclingfähiger Materialien bei der Gebäudesanierung. Handwerksbetriebe müssen sich auf neue Anforderungen bei der Materialauswahl einstellen. Die ökologische Gesamtbilanz eines Gebäudes rückt in den Mittelpunkt.
  • Anpassung der Effizienzklassen: Die Einteilung von Gebäuden in Effizienzklassen soll reformiert werden, um den tatsächlichen energetischen Zustand transparenter abzubilden. Dies dient als bessere Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter sowie für die gezielte Vergabe von Fördermitteln. Eine einheitliche europäische Harmonisierung der Klassen wird dabei angestrebt. Dies schafft mehr Vergleichbarkeit am Immobilienmarkt.

Welche Konsequenzen hat die Umwandlung vom GEG zum GMG?

Die Überführung des GEG in das GMG bringt weitreichende Veränderungen für die Planung und Durchführung von Bau- und Sanierungsvorhaben mit sich.

  • Ganzheitlicher Planungsansatz: Statt isolierter Maßnahmen an der Heizung rückt die energetische Gesamtperformance des Gebäudes in den Fokus. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gewerken wie Heizungsbauern, Dachdeckern und Fensterbauern. Handwerksbetriebe müssen vermehrt als Systemanbieter auftreten. Die Koordination der Einzelmaßnahmen wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.
  • Flexiblere Sanierungsfahrpläne: Eigentümer erhalten mehr Freiheit bei der zeitlichen Abfolge von Sanierungsschritten, solange das langfristige Ziel der Klimaneutralität gewahrt bleibt. Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Planung und die Nutzung von Synergieeffekten bei ohnehin anstehenden Reparaturen. Berater können individuellere Konzepte erstellen. Die Akzeptanz für Sanierungen steigt durch die höhere Flexibilität.
  • Neue Anforderungen an die Fachplanung: Die Berücksichtigung von Lebenszyklusanalysen und komplexeren Effizienzkriterien erfordert eine höhere Qualifikation der Planer und Handwerker. Weiterbildungen in den Bereichen nachhaltiges Bauen und digitale Dokumentation werden unerlässlich. Betriebe, die sich frühzeitig spezialisieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile. Die Qualität der Fachplanung wird zum Garanten für die Förderfähigkeit.

Welche Anforderungen gelten nach GEG für Heizungsanlagen?

Das GEG definiert klare technische und zeitliche Vorgaben für den Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen in Wohngebäuden.

  • 65-Prozent-EE-Pflicht: Jede neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt diese Pflicht bereits seit Januar 2024. Für Bestandsgebäude greift sie erst nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung.
  • Austauschpflicht für alte Kessel: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen, müssen in der Regel außer Betrieb genommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Diese Pflicht dient der schrittweisen Modernisierung des Anlagenbestands. Die Einhaltung wird durch die Schornsteinfeger überwacht.
  • Beratungspflicht beim Heizungskauf: Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist eine verpflichtende Beratung durch eine fachkundige Person erforderlich. Diese Beratung soll über mögliche finanzielle Risiken durch steigende CO2-Preise aufklären. Sie stellt sicher, dass Eigentümer eine informierte Entscheidung treffen. Handwerker und Energieberater sind hier die zentralen Ansprechpartner.

Welche Energiestandards gelten für Neubauten?

Neubauten müssen seit 2023 den Standard eines Effizienzhauses 55 erfüllen, was bedeutet, dass ihr Primärenergiebedarf nur 55 Prozent eines Referenzgebäudes betragen darf. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteversorgung zwingend erforderlich. In der Regel wird dies durch eine Kombination aus hochwertiger Wärmedämmung, effizienter Anlagentechnik wie Wärmepumpen und der Nutzung von Solarstrom realisiert. Das GEG setzt hierbei die Mindestanforderungen, während Förderprogramme oft noch höhere Standards wie das Effizienzhaus 40 belohnen. Eine sorgfältige energetische Fachplanung ist für jeden Neubau gesetzlich vorgeschrieben.

Welche erneuerbaren Energien sind erforderlich?

Zur Erfüllung der 65-Prozent-Quote im GEG können verschiedene erneuerbare Energiequellen und technologische Lösungen genutzt werden. Die häufigste Wahl ist die Wärmepumpe, die Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder dem Wasser als Wärmequelle nutzt. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung von Biomasse wie Pellets oder Holz sowie Solarthermie-Anlagen in Kombination mit anderen Erzeugern sind zulässige Optionen. In bestimmten Fällen kann auch grüner Wasserstoff oder Biomethan über das Gasnetz angerechnet werden, sofern entsprechende Lieferverträge vorliegen. Die Wahl der Energiequelle hängt stark von der Gebäudestruktur und der lokalen Infrastruktur ab.

Welche Anforderungen gibt es für Gebäudesanierungen?

Bei einer umfassenden Gebäudesanierung müssen bestimmte energetische Mindestanforderungen an die betroffenen Bauteile wie Wände, Dach und Fenster eingehalten werden. Das GEG schreibt vor, dass bei einem Austausch oder einer wesentlichen Änderung von Bauteilen deren Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) definierte Grenzwerte nicht überschreiten darf. Ziel ist es, den Transmissionswärmeverlust des Gebäudes dauerhaft zu senken und so den Energiebedarf für die Beheizung zu minimieren. Diese Anforderungen greifen immer dann, wenn mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche einer Bauteilgruppe verändert werden. Eine fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Handwerksbetriebe ist für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen entscheidend.

Muss ich meine Heizung austauschen?

Eine generelle Pflicht zum sofortigen Austausch einer funktionierenden Heizung besteht nach dem aktuellen GEG nicht, solange die Anlage nicht älter als 30 Jahre ist. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen bis zum Ablauf des Jahres 2044 weiterbetrieben werden, sofern sie die gesetzlichen Abgaswerte einhalten. Erst wenn eine Heizung irreparabel defekt ist (Heizungshavarie), greifen die neuen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien nach Ablauf einer Übergangsfrist. Eigentümer sollten jedoch die langfristig steigenden Kosten für fossile Brennstoffe berücksichtigen und einen geplanten Umstieg frühzeitig prüfen. Eine Beratung durch einen Energieberater hilft bei der individuellen Einschätzung der Situation.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Das GEG sieht verschiedene Ausnahmen vor, um soziale Härten zu vermeiden und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren.

  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Kosten für die Erfüllung der Anforderungen in einem unangemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes oder zur erwarteten Einsparung stehen, kann eine Befreiung beantragt werden. Dies muss durch eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen werden. Die zuständigen Landesbehörden entscheiden über solche Anträge im Einzelfall.
  • Soziale Härtefallklausel: Für einkommensschwache Haushalte oder in besonderen persönlichen Lebenslagen können Ausnahmen von der Austauschpflicht oder den EE-Anforderungen gewährt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Wärmewende sozial verträglich gestaltet wird. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird dabei vorrangig geprüft.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz können Abweichungen von den energetischen Anforderungen zugelassen werden, wenn die Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde. Hier ist eine enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden erforderlich. Oft werden hier individuelle Kompromisslösungen gesucht.

Welche Förderung gibt es für Modernisierung?

Für die energetische Modernisierung von Gebäuden stehen umfangreiche staatliche Fördermittel zur Verfügung, die den Umstieg auf klimafreundliche Systeme finanziell attraktiv machen. Hier eine kurze Übersicht:

Förderung Fördergegenstand Förderkonditionen
BEG EM (BAFA) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung Zuschüsse von 15 bis 20 % der förderfähigen Kosten
BEG WG (KfW 261) Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard Zinsgünstige Kredite bis 150.000 € mit Tilgungszuschüssen bis 45 %
Heizungsförderung (KfW 458) Einbau von Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie Grundförderung 30 % plus Boni bis max. 70 % möglich

Wie beantrage ich die GEG-Förderung für mein Projekt?

Die Beantragung von Fördermitteln für GEG-konforme Maßnahmen erfordert eine strukturierte Vorgehensweise und die Einbindung von Experten.

  1. Energieberatung durchführen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts oder eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dies erhöht oft den Fördersatz und sichert die fachliche Qualität. Der Berater erstellt die notwendigen technischen Nachweise für den Antrag.
  2. Angebote einholen: Lassen Sie sich von qualifizierten Handwerksbetrieben detaillierte Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen. Die Angebote müssen die technischen Anforderungen der Förderprogramme explizit berücksichtigen. Vergleichen Sie die Leistungen und achten Sie auf die Förderfähigkeit der Komponenten.
  3. Förderantrag stellen: Reichen Sie den Antrag bei der KfW oder dem BAFA ein, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnen. Eine Ausnahme gilt oft für die Heizungsförderung, hier kann der Vertrag unter Vorbehalt der Förderzusage bereits geschlossen werden. Die Bestätigung des Antragseingangs ist abzuwarten.
  4. Maßnahme umsetzen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie den Handwerksbetrieb mit der Ausführung beauftragen. Achten Sie auf eine lückenlose Dokumentation der Arbeiten und der verwendeten Materialien. Änderungen während der Bauphase sollten mit dem Energieberater abgestimmt werden.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieberater oder der Fachunternehmer die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angabe (BzA). Reichen Sie diese zusammen mit den Rechnungen beim Fördergeber ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt oder der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Wie funktioniert die Übergangsvergütung für Gas-Heizungen?

Eine Übergangsvergütung im klassischen Sinne gibt es für Gasheizungen nicht, jedoch erlaubt das GEG unter bestimmten Bedingungen den vorübergehenden Einbau von Gasheizungen bei einer Havarie. Diese Geräte müssen jedoch so vorbereitet sein, dass sie später auf den Betrieb mit 65 Prozent erneuerbaren Energien (z.B. durch Kombination mit einer Wärmepumpe) umgerüstet werden können. Ab dem Jahr 2029 müssen diese Anlagen zudem steigende Anteile an Biomethan oder grünem Wasserstoff nutzen, sofern sie nicht in ein Wärmenetz eingebunden werden.

Wie berechne ich den Energiestandard eines Gebäudes?

Die Berechnung des Energiestandards eines Gebäudes erfolgt auf Basis des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts nach den Normen der DIN V 18599. Dies ist eine komplexe Aufgabe eines qualifizierten Energieberaters, der hierfür alle relevanten Gebäudedaten wie Dämmwerte, Fensterqualitäten und die Effizienz der Anlagentechnik erfasst. Das Ergebnis dieser Berechnung wird in einem Energieausweis dokumentiert, der die energetische Qualität des Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H darstellt. Der Energieberater nutzt hierfür spezialisierte Software, um verschiedene Sanierungsszenarien zu simulieren und deren Auswirkungen auf den Energiestandard zu bewerten. Ein aktueller Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich verpflichtend.

Was müssen Energieberater über das GEG/GMG wissen?

Energieberater müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und die geplanten Änderungen im GMG im Detail kennen, um rechtssichere Gutachten zu erstellen.

  • Aktualität der Normen: Berater müssen stets die neuesten Fassungen der DIN V 18599 und die spezifischen Auslegungshinweise der Bundesländer anwenden. Dies ist Voraussetzung für die Anerkennung von Nachweisen bei Bauämtern und Fördergebern. Regelmäßige Fortbildungen sind für die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste zwingend.
  • Fördermittel-Management: Die Kenntnis der komplexen Kombinationsmöglichkeiten von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Abschreibungen ist ein zentraler Bestandteil der Beratungsleistung. Berater müssen ihre Kunden durch den Dschungel der Antragsfristen und technischen Mindestanforderungen führen. Dies sichert die Finanzierbarkeit der Modernisierungsvorhaben.
  • Haftung für Berechnungen: Da Förderzusagen und Baugenehmigungen auf den Berechnungen des Energieberaters basieren, trägt dieser eine hohe Verantwortung für deren Richtigkeit. Fehler können zu Rückforderungen von Fördermitteln oder Bußgeldern führen. Eine sorgfältige Dokumentation der Datengrundlage ist daher unerlässlich.

Wie wirkt sich das GEG auf Handwerksbetriebe aus?

Das GEG verändert das Marktumfeld für Handwerksbetriebe grundlegend und erfordert eine Anpassung der Geschäftsmodelle und Qualifikationen.

  • Beratung als Kernkompetenz: Kunden erwarten heute von ihrem Installateur nicht nur eine handwerkliche Leistung, sondern eine fundierte Beratung zu gesetzlichen Pflichten und Fördermöglichkeiten. Dies erfordert Zeit und tiefgehendes Wissen, das über die reine Technik hinausgeht. Betriebe können diese Beratungsleistung als eigenständiges Produkt positionieren.
  • Gewerkeübergreifendes Arbeiten: Die Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik sind im GEG eng miteinander verknüpft. Handwerker müssen vermehrt in Netzwerken denken und Kooperationen mit anderen Gewerken suchen, um ganzheitliche Lösungen anzubieten. Dies erhöht die Komplexität der Projektsteuerung, bietet aber auch größere Auftragsvolumina.
  • Digitale Dokumentationspflichten: Die Nachweise für die Einhaltung der GEG-Vorgaben und für Förderanträge müssen zunehmend digital und lückenlos erbracht werden. Betriebe, die ihre Prozesse digitalisieren, sparen Zeit bei der Verwaltung und minimieren Fehlerrisiken. Eine professionelle Dokumentation ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal gegenüber dem Kunden.

Fazit: Die Wärmewende als Chance für Modernisierung und Klimaschutz

Das GEG und das kommende GMG bilden das Rückgrat für einen zukunftsfähigen und klimafreundlichen Gebäudebestand in Deutschland. Auch wenn die Anforderungen komplex erscheinen, bieten sie durch attraktive Förderungen und technologische Innovationen enorme Chancen für Eigentümer und Fachbetriebe. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben und eine professionelle Planung sind der Schlüssel für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Gebäudemodernisierung.

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