Wärmepumpen-Insolvenz: Was tun, wenn der Installateur oder Hersteller pleite geht?

Wärmepumpen finden zunehmend Platz in Familienhäusern, doch was passiert, wenn plötzlich der Hersteller oder Installateur vom Markt verschwindet? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, welche Ansprüche bestehen bleiben und wie Sie im Fall einer Insolvenz richtig reagieren.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Installateur ist für Einbau und Gewährleistung zuständig, Hersteller für Produkt und Garantie.
  • Bei Installateur-Insolvenz besteht Gewährleistung, die Durchsetzung ist aber oft schwierig.
  • Bei Hersteller-Insolvenz entfällt meist die Garantie, Wartung und Ersatzteile bleiben oft möglich.
  • Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und bleibt erhalten, Garantie ist freiwillig und meist nicht abgesichert.
  • Insolvenzen entstehen durch Fachkräftemangel, Lieferprobleme und Finanzdruck.
  • Betroffen sind u. a. Solvis, Dimplex, EffiAir und GreenHeat Solutions.
  • Absichern kann man sich durch Etappenzahlung, gute Vertragswahl, Versicherungen und Dokumentation.

Was ist der Unterschied zwischen Installateur und Hersteller?

Der Installateur ist das Unternehmen, das die Wärmepumpe vor Ort eingebaut hat. Es ist der direkte Vertragspartner des Hausbesitzers und damit für Mängel, Einbaufehler und Gewährleistung zuständig. Der Hersteller hat die Wärmepumpe hergestellt und ist für die Produktqualität, Ersatzteile und freiwillige Garantien verantwortlich. Bei einer Insolvenz ist entscheidend, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde – denn davon hängt ab, welche Ansprüche noch bestehen.

Im Folgenden finden Sie einen Vergleich zwischen Installateur und Hersteller:

Merkmal Installateur Hersteller
Rolle Führt Einbau und Inbetriebnahme durch Herstellung und Lieferung der Wärmepumpe
Vertragspartner Ja Nein (außer bei Direktkauf)
Zuständig für Einbau, Mängel, Gewährleistung Gerät, Qualität, freiwillige Garantie
Typische Probleme bei Insolvenz Keine Erreichbarkeit, Mängel nicht behoben Keine Ersatzteile, Garantie erlischt
Ansprüche bei Insolvenz Gewährleistung bleibt bestehen, aber schwer durchsetzbar Garantie meist erloschen, aber Teile oft verfügbar
Ansprechpartner bei Problemen Handwerkskammer, ggf. Anwalt Restpostenhändler, freie SHK-Betriebe

Was tun bei einer Installateur-Insolvenz?

Bei einer Installateur-Insolvenz besteht weiterhin Anspruch auf Gewährleistung, doch die Durchsetzung kann schwierig sein. Zuerst sollte geprüft werden, ob eine Fertigstellungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Auch Subunternehmer können in der Pflicht stehen. Ist keine Versicherung vorhanden, kann die Handwerkskammer vermitteln oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen wie Vertrag, Rechnungen und Mängelprotokolle aufbewahren.

So gehen Sie vor:

  1. Insolvenz offiziell prüfen: Recherchieren Sie, ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren läuft z. B. über insolvenzbekanntmachungen.de. Nur dann gelten besondere Fristen und Regeln.
  2. Vertragspartner identifizieren: Prüfen Sie, mit wem Sie den Vertrag abgeschlossen haben: mit dem Generalunternehmer oder einem Subunternehmen. Nur gegenüber dem tatsächlichen Vertragspartner bestehen Ansprüche.
  3. Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Dokumente u.a. Angebote, Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Mängelrügen und E-Mails. Diese sind die Grundlage für juristische Schritte oder Versicherungsansprüche.
  4. Versicherungen prüfen: Manche Installateure haben eine Betriebshaftpflicht oder Fertigstellungsversicherung abgeschlossen. Diese kann einspringen, wenn Schäden auftreten oder Arbeiten unvollständig bleiben.
  5. Handwerkskammer kontaktieren: Die zuständige Handwerkskammer kann vermitteln, eine Ersatzfirma empfehlen oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben. Auch bei Schlichtungsverfahren kann sie unterstützen.
  6. Juristische Beratung einholen: Holen Sie rechtlichen Rat ein zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt. So können Sie Gewährleistungsansprüche korrekt geltend machen und rechtliche Fristen wahren.
  7. Weitere Arbeiten prüfen lassen: Lassen Sie den Zustand der Anlage durch einen neutralen Fachbetrieb oder einen Gutachter beurteilen. So lassen sich Mängel dokumentieren und Folgeschäden vermeiden.
  8. Fördermittel sichern: Informieren Sie das BAFA oder die KfW, falls Fördergelder noch nicht ausgezahlt wurden. Zahlungen können ggf. gestoppt oder auf ein neues Unternehmen umgeleitet werden.

Was tun bei einer Herstellerinsolvenz?

Bei einer Herstellerinsolvenz erlischt die freiwillige Garantie meist, doch die Wärmepumpe kann weiter betrieben und gewartet werden. Ersatzteile sind oft noch über Drittanbieter erhältlich. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt, da sie gegenüber dem Installateur gilt. Wichtig ist, dass Sie den Garantieumfang prüfen und rechtzeitig handeln, vor allem bei Ersatzteilbedarf oder drohendem Ausfall.

So gehen Sie vor:

  1. Garantiebedingungen prüfen: Lesen Sie die Garantieunterlagen genau. Manche Hersteller vergeben Garantien über Dritte oder Versicherer. In diesem Fall könnten Leistungen weiterhin bestehen.
  2. Restbestände und Ersatzteile sichern: Informieren Sie sich frühzeitig, ob wichtige Ersatzteile (z. B. Kältemittel-Kompressor, Steuerungseinheit) noch lieferbar sind. Viele Großhändler oder freie SHK-Betriebe haben Lagerbestände oder kompatible Teile.
  3. Wartung durch Drittanbieter organisieren: Auch ohne Hersteller-Support kann die Wartung durch freie oder zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Diese können die Anlage prüfen und in Betrieb halten.
  4. Kontakt zum Insolvenzverwalter prüfen: Wenn das Unternehmen offiziell insolvent ist, kann ein Insolvenzverwalter Auskunft zu verbleibenden Garantieleistungen oder Servicestellen geben.
  5. Nachfolgefirma oder Käufer recherchieren: Manche Hersteller oder Marken werden von anderen Unternehmen übernommen. Diese bieten oft weiterhin Support oder Kulanzregelungen an.
  6. Alternative Ersatzteile recherchieren: Für viele Wärmepumpen gibt es universal einsetzbare Komponenten. SHK-Fachbetriebe kennen passende Alternativen oder Umbauten.
  7. Dokumentation sichern: Sichern Sie Seriennummer, Typenschild, Bedienungsanleitung und Wartungsprotokolle. Diese Informationen helfen bei der Identifikation von Ersatzteilen und technischen Support.
  8. Langfristige Lösung planen: Sind keine Ersatzteile mehr vorhanden und die Wärmepumpe defekt, sollte rechtzeitig über eine Nachrüstung oder den Austausch nachgedacht werden.

Was passiert mit Garantie und Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen, wenn der Installateur der Vertragspartner war, selbst bei einer Insolvenz des Herstellers. Die freiwillige Herstellergarantie erlischt in der Regel mit der Insolvenz, es sei denn, sie wurde über Dritte abgesichert (z. B. über eine Versicherung). Entscheidend ist also, ob es sich um eine gesetzliche Pflicht (Gewährleistung) oder eine freiwillige Leistung (Garantie) handelt und mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Kriterium Garantie (Hersteller) Gewährleistung (Installateur)
Rechtsgrundlage Freiwillige Zusage des Herstellers Gesetzlich geregelt (§§ 434 ff. BGB)
Vertragspartner Hersteller oder Garantiegeber Installationsbetrieb
Dauer Meist 2 bis 5 Jahre (je nach Vereinbarung) 2 Jahre (bei Werkverträgen nach BGB)
Was wird abgedeckt? Materialfehler, teilweise auch Verschleißteile Mängel bei Einbau oder Lieferung
Insolvenzfall Hersteller Garantie erlischt meist ohne Nachfolgefirma Nicht betroffen (Installateur bleibt zuständig)
Insolvenzfall Installateur Gewährleistung formal gültig, aber schwer durchsetzbar Garantie kann weiter gelten (wenn Hersteller noch besteht)
Ansprüche durchsetzbar? Nur bei bestehender Nachfolgeregelung oder Versicherung Mit Anwalt, ggf. über Versicherungen

Warum kommt es zu Insolvenzen?

Insolvenzen entstehen oft durch eine Kombination aus hoher Nachfrage, Personalmangel, Materialengpässen und finanzieller Fehlkalkulation. Viele Firmen wachsen zu schnell, können laufende Aufträge nicht mehr abwickeln oder müssen lange auf Fördermittel warten. Auch die Inflation, steigende Zinsen und der starke Wettbewerb belasten das Handwerk und die Industrie.

Welche Firmen sind betroffen?

In den letzten Jahren sind mehrere Hersteller und Installateure in Deutschland insolvent gegangen oder haben sich aus dem Markt zurückgezogen. Betroffen sind sowohl große Marken als auch regionale Fachbetriebe. Hier einige Beispiele:

  • Solvis (Hersteller, Insolvenz in Eigenverwaltung 2023)
  • Glen Dimplex (Hersteller, Rückzug aus Wärmepumpengeschäft 2024)
  • EffiAir GmbH (Installateur, Insolvenz 2024)
  • GreenHeat Solutions GmbH (Installateur, Insolvenz 2023)
  • Energieprojekt GmbH (Installateur, Insolvenz 2023)
  • EcoTherm Haustechnik (Installateur, Betriebsaufgabe 2024)

Wie kann man sich absichern?

Mit der richtigen Vorbereitung können Sie finanzielle Risiken bei einer möglichen Insolvenz des Herstellers oder Installateurs deutlich reduzieren. Entscheidend sind eine sorgfältige Vertragsgestaltung, Absicherung durch Versicherungen und die Auswahl verlässlicher Partner.

  • Zahlungen nur in Etappen leisten: Leisten Sie keine vollständige Vorauszahlung vor Fertigstellung
  • Fertigstellungsversicherung prüfen oder verlangen: Schützt Sie bei abgebrochenen Arbeiten
  • Vertragspartner sorgfältig auswählen: Bevorzugen Sie etablierte oder zertifizierte Firmen
  • Garantiebedingungen schriftlich sichern: Stellt klare Regelung zu Garantiedauer und Geltungsbereich
  • Wartungsvertrag mit Drittanbieter abschließen: Auch unabhängig vom Hersteller verfügbar
  • Regelmäßige Wartung dokumentieren: Für spätere Ansprüche oder Gewährleistungsfragen
  • Technische Unterlagen und Seriennummer aufbewahren: Erleichtert Ihnen die Beschaffung von Ersatzteilen

Fazit: Was tun bei einer Wärmepumpen-Insolvenz?

Bei einer Wärmepumpen-Insolvenz gilt es, Ruhe zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Während die gesetzliche Gewährleistung bei Installateur-Insolvenz weiterbesteht, entfällt die Herstellergarantie meist. Ersatzteile und Wartung sind jedoch oft über Drittanbieter möglich. Wer Unterlagen sichert, Versicherungen prüft und rechtliche Beratung einholt, kann Schäden begrenzen. Künftige Risiken können Sie durch etappenweise Zahlungen, verlässliche Partner und Wartungsverträge deutlich reduzieren.

Der neue Standard für Installateure und Energieberater

Sie installieren Heizungen, PV-Anlagen, Batteriespeicher oder Wallboxen? Mit autarc erledigen Sie Akquise, Planung, Förderung, Wartung und Kundenkommunikation in einer Software. Digitalisieren Sie Ihre Prozesse und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft. Jetzt 14 Tage lang kostenlos testen!

Buchen Sie sich jetzt eine Demo und starten Sie durch.

Demo buchen