
EVU-Sperrzeiten bei Wärmepumpen: Was bedeutet das und was ist zu beachten?

Plötzlich bleibt die Wärmepumpe stehen – mitten im Winter, ohne erkennbaren Grund. Dahinter steckt oft die sogenannte EVU-Sperre. Was es mit diesen Sperrzeiten auf sich hat, wann sie auftreten und wie man sich vor Komfortverluste schützt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist eine EVU-Sperre bei Wärmepumpen?
Eine EVU-Sperre ist eine zeitlich begrenzte Stromabschaltung der Wärmepumpe durch den Netzbetreiber. Sie betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und dient der Netzstabilisierung. Während der Sperrzeit darf die Wärmepumpe nicht laufen, startet danach aber automatisch wieder.
Warum gibt es Sperrzeiten für Wärmepumpen?
Sperrzeiten für Wärmepumpen entlasten das Stromnetz in Spitzenlastzeiten. Netzbetreiber schalten die Geräte kurzzeitig ab und sichern somit die Netzstabilität. Diese Maßnahme unterstützt das Lastmanagement im Rahmen der Energiewende. Verbraucher profitieren durch geringere Netzentgelte.
Wie lange dauern Sperrzeiten und wann treten sie auf?
Sperrzeiten für Wärmepumpen dauern maximal zwei Stunden am Stück und dürfen bis zu drei Mal pro Tag erfolgen. Sie treten meist morgens oder abends auf, wenn das Stromnetz stark belastet ist. Die genaue Steuerung übernimmt der Netzbetreiber.
Wie erkennt man eine aktive Sperre?
Eine aktive EVU-Sperre erkennt man daran, dass die Wärmepumpe plötzlich abschaltet und kein Heiz- oder Warmwasserbetrieb möglich ist. Viele Geräte zeigen die Sperre im Display oder in der App an. Bei älteren Anlagen erfolgt die Abschaltung oft still, gesteuert über einen Rundsteuerempfänger oder digitalen Zähler.
Welche Auswirkungen haben EVU-Sperrzeiten auf die Wärmepumpe?
Während der EVU-Sperrzeit wird die Wärmepumpe abgeschaltet und kann weder heizen noch Warmwasser erzeugen. In gut gedämmten Gebäuden fällt das kaum auf. In schlecht gedämmten Häusern kann es hingegen zu Temperaturverlusten und Komforteinbußen kommen. Nach Ende der Sperrzeit startet die Wärmepumpe automatisch neu.
Was kann man gegen Komfortverluste tun?
Komfortverluste während der EVU-Sperrzeiten lassen sich mit folgenden Maßnahmen weitgehend vermeiden:
Was sagt das Gesetz? (§ 14a EnWG)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die überarbeitete Regelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die sich auf sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen bezieht. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden.
Betreiber neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen müssen diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Die Anlagen müssen mit geeigneter Steuerungstechnik ausgestattet sein, die eine netzorientierte Steuerung ermöglicht.
Im Gegenzug für die Bereitstellung ihrer Anlagen zur netzorientierten Steuerung erhalten Endkunden reduzierte Netzentgelte. Es stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, darunter pauschale oder prozentuale Reduzierungen.
Muss jede Wärmepumpe eine EVU-Sperre haben?
Nicht jede Wärmepumpe unterliegt einer EVU-Sperre. Ob eine Wärmepumpe von einer solchen Sperre betroffen ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wann lohnt sich eine Wärmepumpe mit EVU-Sperre?
Eine Wärmepumpe mit EVU-Sperre lohnt sich vor allem dann, wenn das Gebäude gut gedämmt ist oder ein Puffer- oder Warmwasserspeicher vorhanden ist. Wer zusätzlich von vergünstigten Netzentgelten profitieren möchte, kann durch die Teilnahme am Lastmanagement langfristig Stromkosten senken. Entscheidend ist eine fachgerechte Planung, die den Wärmebedarf, die Speichergröße und die Regelungstechnik berücksichtigt.
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