Einspeisevergütung 2025/2026: Höhe, Wirtschaftlichkeit, Neuerungen

Erfahren Sie das Wichtigste rundum die Einspeisevergütung: aktuelle Sätze ab in 2026, neue Pflichten und geplante Reform ab 2027.

Die Einspeisevergütung bleibt auch 2026 ein wichtiger Baustein für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Seit Februar 2026 gelten neue Sätze, dazu kommen Pflichten wie Direktvermarktung, ZEREZ-Eintrag und Wirkleistungsbegrenzung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Vergütung aktuell gilt, wann sich Teil- oder Volleinspeisung lohnt und welche Regeln Sie beachten müssen.

🔍 Das Wichtigste im Überblick

  • Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.
  • Seit Februar 2026 liegen die Sätze zwischen 5,50 und 12,34 Cent je Kilowattstunde.
  • Zum 1. August 2026 folgt die nächste Degression um 1 Prozent.
  • Teileinspeisung lohnt sich für Einfamilienhäuser durch hohen Eigenverbrauch.
  • Seit 2025 gelten neue Pflichten wie ZEREZ-Eintrag und Direktvermarktung.
  • Nach 20 Jahren wird Strom zum Marktwert vergütet oder selbst verbraucht.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Energien, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Netzbetreiber zahlt Ihnen einen festen Betrag je eingespeister Kilowattstunde. Dieser Betrag gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre unverändert.

Ziel der Regelung ist es, Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich planbar zu machen. Die Vergütung deckt den Unterschied zwischen den Stromgestehungskosten und dem Marktpreis ab und schafft damit Investitionssicherheit für Betreiber.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung in der Praxis?

Die Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen bis 100 Kilowatt Peak. Betreiber müssen ihre Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden. Seit 2025 ist zusätzlich der Eintrag im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate ZEREZ Pflicht.

Der erzeugte Strom wird über einen Zähler erfasst und in das öffentliche Netz eingespeist. Der Netzbetreiber erstattet den festgelegten Vergütungssatz monatlich oder jährlich. Die Höhe richtet sich nach drei Faktoren. Erstens dem Inbetriebnahmedatum. Zweitens der Anlagengröße. Drittens der Einspeiseart, also Teil- oder Volleinspeisung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im April 2026?

Seit dem 1. Februar 2026 liegen die Vergütungssätze zwischen 5,50 und 12,34 Cent je Kilowattstunde. Diese Sätze gelten für alle PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden.

Leistung der PV-Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Die halbjährliche Degression von 1 Prozent ist in § 49 EEG 2023 festgeschrieben. Sie betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene Anlagen. Bestehende Anlagen behalten ihren ursprünglichen Vergütungssatz über die gesamten 20 Jahre.

Welche Sätze gelten ab August 2026?

Zum 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung erneut um 1 Prozent. Die neuen Sätze liegen dann zwischen 5,45 und 12,22 Cent je Kilowattstunde.

Leistung der PV-Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh 10,25 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Wer den Inbetriebnahmetermin beeinflussen kann, sollte die Anlage bis spätestens 31. Juli 2026 ans Netz bringen, um die höheren Sätze zu sichern.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Die Einspeisevergütung steht vor einem Systemwechsel. Ihre aktuelle Form ist nur noch bis Ende 2026 von der EU beihilferechtlich genehmigt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche treibt eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes voran. Der Referentenentwurf liegt vor und wurde im März 2026 ins Kanzleramt eingereicht. Das Bundeskabinett soll sich 2026 mit der EEG-Novelle beschäftigen, danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Der Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 Kilowatt Peak zum 1. Januar 2027 komplett zu streichen. Stattdessen sollen zwei Modelle gelten. Nulleinspeisung zur reinen Eigenversorgung oder verpflichtende Direktvermarktung. Für 2027 bis 2029 ist eine Übergangsregelung geplant, da Smart Meter noch nicht flächendeckend verfügbar sind.

Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Einspeisevergütung für bestehende PV-Anlagen will Reiche nichts ändern. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für die volle Laufzeit.

Final beschlossen ist die Reform noch nicht. Der Entwurf steht in der politischen Abstimmung und stößt auf Kritik aus Branche, Wissenschaft und Teilen der Koalition. Installateure und Kundschaft sollten die Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.

Was bedeutet das für die Planung 2026?

  • Inbetriebnahme vorziehen: Anlagen bis Ende 2026 sichern die garantierte Vergütung für 20 Jahre.
  • Eigenverbrauch priorisieren: Selbst genutzter Strom wird zum zentralen Wirtschaftlichkeitsfaktor.
  • Speicher einplanen: Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil deutlich.
  • Sektorenkopplung nutzen: Wärmepumpe und Wallbox steigern den Stromverbrauch im Haus.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung, was lohnt sich mehr?

Die Entscheidung zwischen Teil- und Volleinspeisung hängt vom Nutzungsprofil ab. Für Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung in den meisten Fällen die bessere Wahl. Der selbst verbrauchte Strom ersetzt teuren Netzstrom, der aktuell bei rund 35 Cent je Kilowattstunde liegt. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart also rund 27 bis 28 Cent gegenüber dem Netzbezug.

Die Volleinspeisung ist sinnvoll, wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch besteht. Das gilt für Gewerbedächer ohne laufenden Betrieb, reine Investitionsanlagen oder Mehrfamilienhäuser ohne Mieterstrommodell. Die höheren Vergütungssätze kompensieren den fehlenden Eigenverbrauch.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Ein Haushalt verbraucht 5.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Die PV-Anlage hat 7 Kilowatt Peak und erzeugt rund 7.000 Kilowattstunden jährlich. Die Investitionskosten liegen bei 10.000 Euro. Der Vergütungssatz für Teileinspeisung beträgt 7,78 Cent, für Volleinspeisung 12,34 Cent.

Position Ohne PV-Anlage Mit Teileinspeisung Mit Volleinspeisung
Jährlicher Stromertrag 7.000 kWh 7.000 kWh
Eigenverbrauch 2.500 kWh 0 kWh
Netzbezug 5.000 kWh 2.500 kWh 5.000 kWh
Einspeisung 4.500 kWh 7.000 kWh
Stromkosten 0,35 ct/kWh 0,35 ct/kWh
Stromkosten Netzbezug 1.750 € 875 € 1.750 €
Einspeisevergütung 350,10 € 863,80 €
Wartung und Betrieb 150 € 150 €
Gesamtkosten pro Jahr 1.750 € 674,90 € 1.036,20 €
Jährliche Ersparnis 1.075,10 € 713,80 €

Die Teileinspeisung spart in diesem Fall rund 360 Euro mehr pro Jahr als die Volleinspeisung. Je höher der Eigenverbrauch, desto deutlicher der Vorteil.

Welche neuen Pflichten gelten für PV-Anlagen?

Seit 2025 und 2026 gelten mehrere gesetzliche Vorgaben, die direkten Einfluss auf die Einspeisevergütung haben. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Kürzungen oder den Wegfall der Vergütung.

  • Wirkleistungsbegrenzung: PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung dürfen seit dem 1. März 2025 nur noch 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen.
  • ZEREZ-Pflicht: Neue PV-Anlagen müssen seit Februar 2025 im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate eingetragen sein.
  • Direktvermarktungspflicht: Die Grenze wurde schrittweise von 100 auf 25 Kilowatt Peak abgesenkt. Anlagen darüber müssen den Strom direkt vermarkten.
  • Negative Strompreise: Für Anlagen mit Volleinspeisung, die nach Februar 2025 in Betrieb gingen, entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen.
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister: Ohne fristgerechte Anmeldung beim Netzbetreiber und im Register besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Diese Pflichten betreffen alle Neuanlagen und müssen bei Planung und Inbetriebnahme berücksichtigt werden.

Wie hat sich die Einspeisevergütung historisch entwickelt?

Bei ihrer Einführung im Jahr 2000 lag die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen bei über 50 Cent je Kilowattstunde. In der Spitze wurden bis 2004 sogar rund 57 Cent gezahlt. Die hohen Sätze waren Teil des ersten Erneuerbare-Energien-Gesetzes und sollten den Markteintritt der Photovoltaik gezielt fördern.

Mit den EEG-Novellen 2012, 2021 und 2023 wurden die Sätze schrittweise gesenkt. Der Rückgang war politisch gewollt und spiegelt die gleichzeitig stark gesunkenen Modul- und Anlagenpreise wider. Photovoltaik rechnet sich heute auch ohne hohe Förderung, weil die Gestehungskosten deutlich unter dem Haushaltsstrompreis liegen.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung und was passiert danach?

Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Maßgeblich ist der Tag der ersten Stromlieferung ins Netz. Nach Ablauf dieser Frist endet der gesetzliche Anspruch automatisch, auch wenn die Anlage weiterhin Strom produziert.

Für sogenannte Post-EEG-Anlagen gibt es drei Optionen.

  • Einspeisung zum Marktwert: Der Strom wird weiterhin eingespeist und zum aktuellen Börsenpreis vergütet, der meist deutlich unter den alten Sätzen liegt.
  • Direktvermarktung: Stromhändler oder Energiegenossenschaften kaufen den Strom und zahlen marktorientierte Preise.
  • Eigenverbrauch maximieren: Kombination mit einem Stromspeicher, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox erhöht den Eigennutzungsanteil erheblich.

Viele Betreiber wechseln nach Vergütungsende zu Eigenverbrauchsmodellen oder Strom-Cloud-Angeboten.

Fazit: Jetzt handeln und die garantierte Vergütung sichern

Die Einspeisevergütung sinkt weiter und steht ab 2027 vor einer grundlegenden Reform. Wer seine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre. Für die Zukunft gewinnen Eigenverbrauch, Speicher und Sektorenkopplung an Bedeutung. Gute Planung und frühzeitige Inbetriebnahme schützen Ihre Investition nachhaltig.

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💬 FAQs

Wer zahlt die Einspeisevergütung aus?

Der zuständige Netzbetreiber zahlt die Vergütung direkt an den Anlagenbetreiber. Die Abrechnung erfolgt meist monatlich oder jährlich.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Einnahmen aus der Einspeisung gelten als gewerbliche Einkünfte. Für kleine Anlagen bis 30 Kilowatt Peak gilt jedoch seit 2023 eine ertrag- und umsatzsteuerliche Befreiung.

Was ist der Unterschied zwischen Marktstammdatenregister und ZEREZ?

Das Marktstammdatenregister erfasst die Anlage selbst. ZEREZ dokumentiert die Zertifikate der verbauten Komponenten. Beide Einträge sind Pflicht.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?

Ohne fristgerechte Anmeldung entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung. Die Nachmeldung ist möglich, verursacht aber Zeitverlust und finanzielle Einbußen.

Lohnt sich ein Batteriespeicher zusätzlich zur PV-Anlage?

In den meisten Fällen ja, weil er den Eigenverbrauch deutlich erhöht. Die Wirtschaftlichkeit hängt von Speichergröße, Verbrauchsprofil und Strompreis ab.

Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?

Ein Wechsel ist zum Jahreswechsel möglich, muss aber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Vergütungssätze werden dann neu zugeordnet.

Gilt die Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke bis 800 Watt erhalten in der Regel keine Einspeisevergütung. Überschüssiger Strom wird unentgeltlich ins Netz abgegeben.

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber beim Einspeisevertrag?

Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen, nimmt die Anlage ab und schließt den Vergütungsvertrag. Er ist zentraler Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit.

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