Einspeisevergütung 2025/2026: Höhe, Wirtschaftlichkeit, Neuerungen

Die Einspeisevergütung bleibt in 2025 und 2026 ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Ihr Anspruch ist an neue Regeln wie die Wirkleistungsbegrenzung und die ZEREZ-Pflicht gebunden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vergütung aktuell gilt, ob sie sich lohnt und auf welche Neuerungen Sie achten müssen.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom, der aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie garantiert festen Zahlungssatz pro eingespeister Kilowattstunde über 20 Jahre und soll Investitionen in Solarstrom wirtschaftlich attraktiv machen.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung funktioniert nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie wird für PV-Anlagen bis 100 Kilowatt Peak ausgezahlt. Dafür müssen Betreiber ihre Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden.
Der erzeugte Solarstrom wird gemessen und direkt ins öffentliche Netz eingespeist. Der Netzbetreiber zahlt dafür einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde, der am Tag der Inbetriebnahme festgelegt und für 20 Jahre garantiert wird. Die Vergütungssätze unterscheiden sich je nach Anlagengröße und Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung). Nach Ablauf der 20 Jahre wird der eingespeiste Strom nur noch zum aktuellen Marktwert vergütet.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2025?
Die Einspeisevergütung liegt seit dem 1. August 2025 bei 5,56 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde, je nach Einspeiseart und Anlagengröße. PV-Anlagen mit Teileinspeisung erhalten 5,56 und 7,86 Cent pro Kilowattstunde. PV-Anlagen mit Volleinspeisung 10,45 bis 12,47 Cent.
Seit Februar 2024 wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 % abgesenkt. Diese halbjährliche Degression ist in § 49 des EEG 2023 gesetzlich festgeschrieben und betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene Anlagen. Die aktuell gültigen Vergütungssätze gelten bis zum 31. Januar 2026.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2026?
Die Einspeisevergütung sinkt zum 1. Februar 2026 um 1 % Je nach Einspeiseart und Anlagengröße liegen die neuen Vergütungssätze zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde. PV-Anlagen mit Teileinspeisung erhalten 5,50 bis 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen mit Volleinspeisung erhalten 10,35 bis 12,34 Cent.
Zum 1. August 2026 wird die Einspeisevergütung erneut um 1 % reduziert. Diese turnusmäßige Degression betrifft alle Photovoltaikanlagen, die ab diesem Stichtag neu in Betrieb genommen werden. Die neuen Vergütungssätze liegen dann zwischen 5,45 und 12,22 Cent pro Kilowattstunde.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung – Was lohnt sich mehr?
Für Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung in den meisten Fällen sinnvoller, denn hier wird der Eigenverbrauch meistens priorisiert. Während die Einspeisevergütung bei 5,56 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie im Vergleich für Haushaltsstrom rund 35 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, Sie sparen durch den Eigenverbrauch etwa bis zu 30 pro selbst verbrauchter Kilowattstunde.
Die Volleinspeisung eignet sich eher für größere Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch – etwa auf Gewerbedächern oder in Solarparks. Hier ist der gesamte Stromertrag für die Einspeisung bestimmt. Das Verfahren ist durch die höheren Vergütungssätze attraktiver.
Beispielrechnung
Sie möchte eine PV-Anlage nachrüsten. Ihr jährlicher Stromverbrauch beträgt rund 5.000 kWh im Jahr, sodass die Leistung der PV-Anlage bei circa 7 kWp liegt. Die Investitionskosten betragen 10.000 Euro. Daraus würde sich folgende Rechnung ergeben:
Im Fall dieser Beispielrechnung würden Sie bei einer Teileinspeisung rund 721,30 Euro pro Jahr sparen und bei Volleinspeisung nur 202,10 Euro. Je höher der Eigenverbrauch und geringer die Einspeisung, desto höher die Ersparnis.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Es scheint heute kaum vorstellbar, doch die Einspeisevergütung betrug bei ihrer Einführung im Jahr 2000 noch über 50 Cent pro Kilowattstunde. Genauer gesagt lag sie für kleine PV-Anlagen bis 5 kWp bei rund 50,62 ct/kWh, und stieg bis 2004 sogar auf 57,4 ct/kWh. Die Vergütung war Teil des neu geschaffenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)und sollte den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt fördern und Investitionen wirtschaftlich attraktiv machen.
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Mit den Jahren wurde die Vergütung schrittweise gesenkt – unter anderem durch die EEG-Novellen 2004, 2012, 2021 und 2023. Seit Februar 2024 gilt eine halbjährliche Degression um 1 % (§ 49 EEG 2023).
Der Rückgang der Einspeisevergütung war politisch gewollt und sollte die Strompreise stabil halten. Denn mit der wachsenden Zahl an PV-Anlagen wäre auch die Förderlast für alle Stromkunden gestiegen. Gleichzeitig sanken die Preise für Solarmodule massiv, sodass sich Photovoltaik inzwischen auch ohne hohe Förderung rechnet.
Was beeinflusst die Höhe der Einspeisevergütung?
Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch mehrere gesetzlich und technisch definierte Faktoren bestimmt. Entscheidend sind vor allem Zeitpunkt, Größe und Nutzung der Anlage:
- Inbetriebnahmedatum: Maßgeblich für die Vergütungshöhe ist der Tag der ersten Stromlieferung. Je später die Anlage ans Netz geht, desto niedriger fällt die Vergütung aufgrund der Degression aus.
- Anlagengröße: Die Vergütung sinkt mit zunehmender Leistung. Für Anlagen bis 10 kWp gibt es die höchsten Sätze, ab 40 kWp deutlich weniger.
- Einspeiseart: Bei Volleinspeisung gelten höhere Sätze als bei Teileinspeisung.
- Vergütungsmodell: Anlagen über 100 kWp müssen in die Marktprämie wechseln, was die Erlöse beeinflussen kann.
- Technikstandard und Förderungsvoraussetzungen: Nur wer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt (z. B. Anmeldung, Zählertechnik, Netzverträglichkeit), erhält die volle Vergütung.
Relevante Neuerungen im Überblick
Seit März 2025 gelten mehrere neue gesetzliche Vorgaben für Photovoltaikanlagen, die direkte Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben u.a.:
- Wirkleistungsbegrenzung: PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung dürfen seit dem 1. März 2025 nur noch 60 % ihrer Leistung einspeisen.
- Direktvermarktungspflicht: Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung wurde seit Februar schrittweise von 100 auf 25 kWp abgesenkt.
- ZEREZ-Pflicht: Seit Februar 2025 müssen alle neuen PV-Anlagen im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) eingetragen sein.
- Negative Strompreise: Für PV-Anlagen mit Volleinspeisung, die nach Ende Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen.
Diese Regelungen betreffen alle Neuanlagen und sollten bei Planung und Umsetzung unbedingt berücksichtigt werden. Nur wer alle Anforderungen erfüllt, erhält die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung in voller Höhe.
Wie lange gilt die Vergütung?
Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre ab dem Tag der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Maßgeblich ist das Datum der erstmaligen Stromlieferung ins Netz. Nach diesem Zeitraum endet der gesetzliche Vergütungsanspruch automatisch, auch wenn die Anlage weiterhin Strom produziert.
Was passiert nach Ablauf?
Nach Ablauf der 20-jährigen Einspeisevergütung erhalten PV-Anlagen keine feste Vergütung mehr nach EEG. Stattdessen kann der Strom:
- zum aktuellen Marktwert eingespeist und verkauft werden (meist deutlich unter EEG-Niveau),
- direkt vermarktet werden – z. B. über Stromhändler oder Energiegenossenschaften,
- oder verstärkt selbst verbraucht werden, etwa durch Kombination mit einem Stromspeicher.
Viele Anlagenbetreiber entscheiden sich nach dem Vergütungsende für die Eigenverbrauchsoptimierung oder Strom-Cloud-Modelle.
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