Was passiert mit einer Wärmepumpe, wenn das Fernwärmenetz kommt?

Gerade wurde die Wärmepumpe installiert – und plötzlich kündigt die Kommune den Ausbau des Fernwärmenetzes an. Was bedeutet das für bestehende Heizsysteme: Droht ein Rückbau oder kann die Wärmepumpe einfach weiterlaufen? Das erfahren Sie hier.
Was passiert mit einer Wärmepumpe, wenn das Fernwärmenetz kommt?
Eine Wärmepumpe darf in der Regel weiter betrieben werden, auch wenn ein Fernwärmenetz verfügbar ist. Laut einem Rechtsgutachten des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) besteht keine gesetzliche Rückbaupflicht. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz und gelten laut Gebäudeenergiegesetz als klimafreundlich – ein Anschluss an die Fernwärme ist meist freiwillig.
Die Sorge, eine neu installierte Wärmepumpe wieder entfernen zu müssen, wenn die Kommune ein Fernwärmenetz ausbaut, ist verständlich – aber in den meisten Fällen unbegründet. Laut § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt eine Wärmepumpe die Anforderungen an ein erneuerbares Heizsystem. Sie darf also auch dann betrieben werden, wenn künftig Fernwärme zur Verfügung steht. Zudem schützt der sogenannte Bestandsschutz bestehende Heizsysteme, solange sie funktionsfähig sind und keine kommunale Anschluss- und Benutzungspflicht besteht.
Gibt es eine Pflicht zur Nutzung von Fernwärme?
Eine Pflicht zur Nutzung von Fernwärme besteht nur, wenn die Kommune sie im Rahmen der Wärmeplanung ausdrücklich vorschreibt. Dies geschieht über eine sogenannte Anschluss- und Benutzungspflicht (AnBP), die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Ab 2026 müssen Großstädte, ab 2028 auch kleinere Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese Planung darf Gebiete ausweisen, in denen Fernwärme als bevorzugte Versorgungsform vorgesehen ist. Nur wenn die Kommune in einem solchen Gebiet eine verbindliche Anschluss- und Benutzungspflicht erlässt, kann eine Fernwärmenutzung verpflichtend werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme verhältnismäßig ist, also wirtschaftlich zumutbar und technisch realisierbar. Hausbesitzer mit modernen Heizsystemen wie Wärmepumpen können meistens Ausnahmen geltend machen.
Was muss ich bei neuinstallierten Wärmepumpen beachten?
Wer heute eine Wärmepumpe einbaut, sollte mögliche kommunale Wärmepläne prüfen. Auch wenn kein Rückbau droht, können zukünftige Vorgaben die langfristige Nutzung beeinflussen – etwa durch wirtschaftliche Nachteile oder Einschränkungen bei neuen Genehmigungen.
Der Einbau einer Wärmepumpe ist weiterhin erlaubt, selbst wenn künftig ein Fernwärmenetz kommt. Es besteht keine Rückbaupflicht. Dennoch sollten Bauherren und Sanierende vorab prüfen, ob in ihrer Kommune ein Fernwärmeausbau konkret geplant ist. Denn Fördermittel für Wärmepumpen setzen meist eine langfristige Nutzung voraus. Wird das Heizsystem innerhalb weniger Jahre stillgelegt – zum Beispiel weil eine Fernwärmeleitung vor der Tür liegt und sich der Umstieg wirtschaftlich anbietet – kann das zu Rückforderungen führen.
Zusätzlich können kommunale Wärmepläne Einfluss auf Neubauprojekte nehmen – etwa durch Vorgaben im Bebauungsplan oder durch spätere Umstellungspflichten. Deshalb ist es wichtig, bereits bei der Planung die lokale Wärmestrategie zu kennen.
Was passiert, wenn die Wärmepumpe technisch versagt?
Versagt eine Wärmepumpe technisch vollständig und lässt sich nicht mehr reparieren, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. In Gebieten mit vorhandenem Fernwärmeanschluss kann die Kommune eine Anschluss- und Benutzungspflicht verhängen. Diese greift allerdings nur, wenn sie bereits rechtlich beschlossen wurde und dem Eigentümer zumutbar ist. Besteht keine solche Pflicht oder ist eine neue Wärmepumpe im Einklang mit dem kommunalen Wärmeplan, kann auch erneut eine Wärmepumpe installiert werden. Vor einer Entscheidung sollten Hauseigentümer prüfen, ob Fördermittel betroffen sind oder ein technischer Abgleich mit der Fernwärme wirtschaftlich sinnvoller wäre.
Wann ist ein Umstieg auf Fernwärme sinnvoll?
Ein Umstieg auf Fernwärme ist sinnvoll, wenn sie im Vergleich zur Wärmepumpe günstiger im Betrieb ist, klimafreundlicher bereitgestellt wird oder technisch einfacher realisiert werden kann. Fernwärme benötigt keine eigene Heiztechnik, was Wartung und Reparaturaufwand reduziert. Auch Komfort und Platzersparnis spielen eine Rolle.
Während Wärmepumpen vor allem durch niedrige Betriebskosten überzeugen, können hohe Investitionskosten und bauliche Voraussetzungen wie Außeneinheiten oder Bohrungen ein Hindernis sein. Fernwärme hingegen verursacht einmalige Anschlusskosten, dafür entfallen Wartung, Instandhaltung und Stromkosten für den Wärmepumpenbetrieb.
Im Folgenden finden Sie eine Gegenüberstellung der Kosten für ein Einfamilienhaus mit Wärmebedarf von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr.
Die Investitionskosten sind bei der Fernwärme zwar geringere, dafür sind die Heizkosten vergleichsweise höher als bei einer Wärmepumpe. Langfristig sparen Sie mit einer Wärmepumpe mehr. Zudem können Sie diese mit einer PV-Anlage kombinieren und sich unabhängiger von Energieversorgern machen.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten. Sie basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz, das seit 2024 gilt. Große Städte müssen bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 einen verbindlichen Wärmeplan vorlegen.
Für Eigentümer schafft das einerseits Planungssicherheit, da klar wird, ob künftig Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Lösungen im jeweiligen Gebiet vorgesehen sind. Andererseits können auf Basis dieser Pläne Anschluss- und Nutzungspflichten für Fernwärme eingeführt werden – insbesondere bei Heizungstausch oder Neubauten. Solange kein Wärmeplan vorliegt, dürfen Hauseigentümer grundsätzlich frei entscheiden, welche klimafreundliche Heizung sie einbauen.
Wärmepumpe raus – ja oder nein?
Ein Rückbau einer bestehenden Wärmepumpe ist in der Regel nicht nötig. Sie gilt als klimafreundlich und bleibt auch bei einem späteren Fernwärmeanschluss zulässig. Zwischen Wärmepumpe und Fernwärme besteht kein grundsätzlicher Konflikt – beides ergänzt sich in der kommunalen Wärmeplanung. Vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern im ländlichen Raum lohnt sich ein Wärmenetz meist nicht. Dort dürfen Eigentümer langfristig mit ihrer Wärmepumpe planen. Kommunen müssen bereits im Vorfeld der Planung deutlich machen, wo ein Anschluss überhaupt vorgesehen ist. Wer bereits eine funktionierende Wärmepumpe betreibt, kann sie in fast allen Fällen weiter nutzen.
autarc: Ihr Partner für effiziente Planung von Wärmepumpen – Jetzt informieren!
Setzen Sie auf Qualität und Fachkompetenz bei der Planung und Installation von Wärmepumpensystemen. Mit unserem Wärmepumpen-Check erhalten Sie umfassende Unterstützung, damit Sie Ihre Projekte effizient und nachhaltig umsetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserem Expertenwissen!