E-Rechnung leicht gemacht
Mit autarc erstellen Sie E‑Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen XRechnungsformat – schnell, sicher und ohne technisches Vorwissen. Die Umwandlung ins XML‑Format erfolgt automatisch, inklusive PDF‑Beilage. So digitalisieren Sie Ihren Rechnungsprozess effizient und rechtssicher.

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E‑Rechnung ist ein strukturiertes, elektronisches Rechnungsdokument – kein einfaches PDF. Sie basiert auf maschinenlesbaren Formaten, die eine automatische Verarbeitung ermöglichen. In Deutschland sind zwei Formate relevant:
Ab 2025 sind die E‑Rechnung für öffentliche Auftraggeber verpflichtend, ab 2027 schrittweise auch im B2B‑Sektor. Mit autarc sind Sie dafür bestens vorbereitet.
Warum E-Rechnungen mit autarc?
autarc unterstützt Sie aktiv beim Übergang zur E‑Rechnungspflicht – ohne Mehraufwand für Sie. Die Funktion zur Erstellung von XRechnungen ist vollständig in die Anwendung integriert und für alle Nutzer verfügbar – ganz ohne Aufpreis.
- Automatische XRechnungserstellung
- Inklusive PDF-Darstellung
- Nahtlose Integration in Ihre Prozesse
- Zukunftssicher & Gesetzeskonform
Die autarc App für E‑Rechnungen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile
- Gesetzeskonform: Erfüllen Sie alle aktuellen und kommenden Vorschriften zur E‑Rechnungspflicht.
- Zeitersparnis: Erstellen und versenden Sie E‑Rechnungen in wenigen Sekunden – ganz automatisch.
- Fehlervermeidung: Minimieren Sie manuelle Eingabefehler durch strukturierte Datenverarbeitung.
- Inklusive PDF: Jede E‑Rechnung enthält automatisch eine lesbare PDF‑Version für Ihre Ablage oder den Versand.
- Zentrale Archivierung: Speichern und verwalten Sie alle E‑Rechnungen sicher und jederzeit abrufbar in der Cloud.
- Keine Zusatzkosten: Die E‑Rechnungsfunktion ist standardmäßig in allen autarc-Paketen enthalten.
Einblick in die E‑Rechnung mit autarc
FAQ zur E-Rechnung
Wann bin ich gesetzlich verpflichtet, E‑Rechnungen zu versenden?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber als E‑Rechnungen übermittelt werden. Ab 2027 gilt die Verpflichtung schrittweise auch für den B2B‑Bereich. Spätestens ab 2028 müssen alle Unternehmen E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Ist ein PDF eine E‑Rechnung?
Nein. Ein PDF zählt nicht als E‑Rechnung im rechtlichen Sinne. Nur strukturierte XML‑Formate wie die XRechnung oder ZUGFeRD gelten als echte E‑Rechnungen, da sie maschinenlesbar sind und den gesetzlichen Standards entsprechen.
Kostet die E‑Rechnungsfunktion bei autarc extra?
Nein. Die E‑Rechnungsfunktion ist in allen autarc-Paketen standardmäßig enthalten – ohne Zusatzkosten oder teure Erweiterungen.




